ADAC Truckservice Pannenratgeber: E-Nutzfahrzeuge sicher bergen

Hat ein Lkw mit elektrischem Antrieb einen Unfall, müssen Pannenhelfer und Bergungskräfte besonders wachsam sein. Denn es besteht die Gefahr, dass der Akku Feuer fängt oder sich auch nach Tagen noch selbst entzündet. Der ADAC Truckservice hat zusammengestellt, was es bei Nutzfahrzeugen zu beachten gilt.

Batteriebrände sind, ebenso wie Lkw-Brände, ein spektakuläres und äußerst gefährliches Ereignis. Tatsächlich beurteilen Experten die Brandgefahr für Elektro-Lkw aber als sehr niedrig. Elektro-Lkw sind generell nicht brandgefährdeter als Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb. Zudem sind Lkw-Lenker im Umgang mit den Gefahrenquellen besonders geschult. Dennoch muss man davon ausgehen, dass mit zunehmender Zahl an Elektro-Lkw Vorfälle dieser Art häufiger auftreten werden.

Risiko Batteriebrand

Die Palette der Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb reicht von Kurierfahrzeugen über Transporter bis hin zu Lkw aller Klassen, Bussen und Spezialfahrzeugen. Ähnlich wie bei Pkw gilt aber auch, dass sie in der Regel mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet sind. Fangen diese zum Beispiel infolge eines Unfalls durch einen Kurzschluss Feuer, ist der Löschvorgang komplex und langwierig. Grund dafür ist die Gefahr des so genannten „Thermal Runaway“: Heizt sich ein Lithium-Ionen-Akku auf und überschreitet eventuell sogar die maximal zulässige Betriebstemperatur, nimmt dieses Risiko zu. Die Temperatur im Inneren der Batterie steigt weiter und durch immer neue Kurzschlüsse der im Akku gespeicherten Energie entzündet sich auch ein scheinbar gelöschter Brand immer wieder. Dabei werden beim Brand einer Zelle deren benachbarte Zellen so aufgeheizt, dass weitere Selbstzündungen die Folge sein können.

Im Labor bilden sich nach einer Entzündung bis zu einige Meter hohe und sehr heiße Stichflammen. Um dies in der Praxis wirksam zu verhindern, sind Batterien grundsätzlich in einem stabilen Gehäuse verbaut und intern zusätzlich gekapselt. Generell gilt, dass ein Wiederentzünden von Akkus zwar passieren kann, aber in der Praxis eher selten der Fall ist.

Wichtig ist es in jedem Fall, ein gelöschtes Elektrofahrzeug so zu sichern, dass auch von einem erneuten Entflammen der Batterie keine große Gefahr ausgeht. Gelöscht wird vorwiegend mit Wasser. Benötigt werden davon allerdings weitaus größere Mengen als bei einem konventionellen Fahrzeugbrand, um die Batterie fortlaufend zu kühlen.

Richtig reagieren – Verhalten am Unfallort

Nach einem Unfall oder bei einer Panne stehen die Fahrer und Helfer am Unfallort vor der Herausforderung, den möglichen Schaden an der Batterie so gut wie möglich abzuschätzen. Dies ist oftmals nur schwer möglich. Je höher der Ladezustand des Akkus ist, um so kritischer kann sich die Situation der Batterie in den darauffolgenden Tagen entwickeln. Ist ein Schaden am Akku deutlich sichtbar, ist in jedem Fall Vorsicht geboten.

Bei Elektro-Nutzfahrzeugen mit erkennbarem Totalschaden und nach einem Brand ist es derzeit noch ein übliches Vorgehen, das Fahrzeug in einem so genannten Abrollbehälter zu transportieren, der mit Wasser geflutet ist. Dieses lange propagierte Versenken in Containern hat sich in der Praxis jedoch als unnötig erwiesen und sollte nur die Ultima Ratio sein. Bei schweren Lkw ist diese Vorgehensweise grundsätzlich unpraktikabel. Auch der deutsche Feuerwehrverband rät mittlerweile davon ab. Da sich die Technik in diesem Bereich rasant entwickelt, kann man davon ausgehen, dass es in absehbarer Zeit alternative Lösungen zum Umgang mit Elektrofahrzeugen mit Totalschaden gibt, die sich auch für Nutzfahrzeuge anwenden lassen. Für weniger beschädigte Fahrzeuge ist das Versenken im Wasser auf Verdacht ohnehin keine Option. Spezielle Löschsysteme werden aktuell von der Feuerwehr erprobt.

Für Fahrer gilt:

Ein Unfall mit einem Elektrofahrzeug erfordert ein spezielles Vorgehen. Beim Absetzen des Pannenrufs sollte der Fahrer deswegen auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es sich um ein Fahrzeug mit Akku handelt und den Schaden detailliert beschreiben. Dies gibt den Werkstätten die Möglichkeit, entsprechend geschulte Pannenhelfer zum Einsatz zu schicken, die vor Ort auch in der Lage sind, den Zustand einer Batterie zu beurteilen.

Sollte das Fahrzeug bereits Feuer gefangen haben, ist immer die Feuerwehr zu alarmieren. Auch wenn eine Batterie in der Regel nicht ausladend und spektakulär brennt, kommt es doch immer wieder zu einzelnen, hohen Stichflammen. Aus diesem Grund ist die Unfallstelle ordnungsgemäß zu sichern und ein ausreichender Abstand vom Fahrzeug einzuhalten. Gast eine Batterie aus, können gefährliche Dämpfe entstehen. Abstand halten ist auch hier obligatorisch.

Logistikunternehmen, die bereits Elektro-Lkw im Einsatz haben, statten ihre Fahrer in der Regel mit speziellen Merkblättern aus. Diese beinhalten grundsätzliche Informationen zur Fahrzeugnutzung sowie eine Hotline des Herstellers. Je nach Vertrag und Vorgaben kann der Hersteller im Pannenfall auch direkt kontaktiert werden, damit dieser eine Bergung des Fahrzeugs in die Wege leiten kann.
Die Hersteller schulen die Käufer von E-Fahrzeugen bei der Übernahme zudem dahingehend, was im Pannenfall oder nach einem Unfall zu beachten und welches Vorgehen einzuhalten ist.
Dies variiert von Hersteller zu Hersteller. Einige Hersteller haben in ihre Fahrzeuge bereits serienmäßig Brandmeldeanlagen verbaut, die die Brandgefahr einer Batterie erkennen und den Fahrer durch entsprechende Sensoren rechtzeitig warnen können. Um größeren Schaden zu vermeiden, sollten die Batterien – auch wenn ein Schaden noch nicht eindeutig absehbar ist – fortlaufend mit Wasser gekühlt werden. Läuft Elektrolyt aus der Batterie aus, kann zur Absorbierung normales Bindemittel verwendet werden.

Für Pannenhelfer und Werkstätten gilt:

Die Kosten für die Bergung von Elektrofahrzeugen liegen deutlich über den Kosten für die Abschleppung von herkömmlichen Fahrzeugen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Bergung nach Möglichkeit durch speziell geschulte Mitarbeitende erfolgen sollte – auch zur eigenen Sicherheit. Der oder die Mitarbeitende sollte über einen Hochvoltschein der Klasse 2 verfügen. Er ist die Berechtigung für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.

Bei Arbeiten am Fahrzeug ist auf orangefarbene Kabel zu achten – sie signalisieren sowohl bei reinen Elektrofahrzeugen als auch bei Hybridfahrzeugen Hochspannung. Ist unklar, ob es sich bei einem Pannenfahrzeug über ein herkömmlich angetriebenes Fahrzeug oder um ein Elektrofahrzeug handelt, gilt es vor Ort, auf einzelne Details zu achten, zum Beispiel ein E auf dem Kennzeichen (keine Pflicht!) oder auf das Vorhandensein einer Ladeklappe statt eines Tankdeckels. Ein weiterer Hinweis auf einen Elektro-Lkw, zum Beispiel im Verteilerverkehr, kann das Fehlen der kompletten Abgaseinheit sein, während diese bei herkömmlichen Fahrzeugen direkt hinter dem Fahrerhaus zu finden ist. Viele Elektro-Lkw verfügen darüber hinaus über den sogenannten HV-Hauptschalter. Dieser dient dazu, bei Bedarf das Hochvoltnetz zu deaktivieren. Auch auf spezielle Hochvolt-Warnaufkleber sollten die Pannenhelfer achten, um auf Anhieb zu erkennen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.

Für den Umgang mit E-Fahrzeugen geschulte Fachkräfte können vor Ort sachkundig entscheiden, ob die Abschleppung eines Pannen- oder Unfallfahrzeugs problemlos möglich oder aufgrund eines Batterieschadens der Abtransport in einem speziellen Behälter erforderlich ist. Zu beachten ist auch, dass Elektrofahrzeuge nicht einfach wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge von anderen Fahrzeugen abgeschleppt werden dürfen. Grund dafür ist, dass durch die Bewegung der Räder im Zuge des Abschleppvorgangs Energie im Elektromotor entsteht und damit die Gefahr einer Überspannung und daraus resultierenden Schäden an der Steuerungselektronik steigt. Aus diesem Grund gilt es, die Fahrzeuge auf das Abschleppfahrzeug zu heben. Ausschlaggebend ist hier die Vorgabe des Herstellers.

Werkstätten, zu denen Elektrofahrzeuge mit unklarem Batteriezustand gebracht werden, müssen unter anderem über eine ausreichend große Quarantänefläche verfügen, auf der das Fahrzeug zunächst einmal sicher abgestellt werden kann. Eine solche Fläche mit ausreichend Abstand stellt sicher, dass ein mit Zeitverzug vom Akku verursachtes Feuer nicht auf andere Fahrzeuge oder benachbarte Gebäude übergreifen kann.

Expertenkreis erarbeitet Bergerichtlinien für E-Fahrzeuge

Ein Expertenkreis des ADAC Truckservice diskutiert aktuell, welche detaillierten Anforderungen künftig an Werkstätten für die Erlaubnis zum Bergen von E-Fahrzeugen gestellt werden sollen. Neben der Quarantänefläche ist dabei auch die Anschaffung spezieller Sicherheitslösungen im Gespräch. Da es bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für Werkstätten zum Umgang mit Elektrofahrzeugen gibt und auch nicht eindeutig definiert ist, unter welchen Voraussetzungen bei einer Abschleppung die Vorschriften des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gelten, will der Expertenkreis darüber hinaus regeln, über welche Versicherungen die Werkstätten verfügen und welche Papiere aktuell vorhanden sein müssen. Diese umfangreichen Anforderungen sollen garantieren, dass überall ein gleich hoher Service geboten wird und eine Bergung von E-Fahrzeugen nach festen Standards überall in gleicher Weise erfolgen kann. Detaillierte Regeln dafür befinden sich bereits in Arbeit.

ADAC Truckservice:

Notrufe-Hotline aus dem Inland (kostenfrei): 0 800 5 24 80 00
Notrufe-Hotline aus dem europäischen Ausland (kostenfrei): 0049 7333 80 83 50
Fahrzeugschutz-Hotline: 07333 80 81 23

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