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Großraum- und Schwertransport: Digitaler Beifahrer

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet gemeinsam mit den Ländern in einen bundesweiten Probebetrieb für sogenannte digitale Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten (GST). Dabei handelt es sich um elektronische Fahrerassistenzsysteme, die GST entlang der genehmigten Routen navigieren und gleichzeitig die zu beachtenden Fahrauflagen punktgenau anzeigen.

Ein menschlicher Beifahrer, der die jeweiligen Auflagen durchgibt, ist dadurch künftig nicht mehr nötig. Die Entscheidung, ob ein digitaler Beifahrer eingesetzt wird, liegt bei den Transportunternehmen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, Oliver Luksic gibt dazu folgende Infos: „Der digitale Beifahrer zeigt, wie intelligente digitale Lösungen die Logistiker ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Straßeninfrastruktur entlasten. Für die Transportwirtschaft bedeutet der digitale Beifahrer eine deutliche Entlastung. Ich danke den Ländern, dass sie unserem Vorschlag zugestimmt haben, kurzfristig und pragmatisch eine Ausweitung der vereinzelt laufenden Pilotversuche zu einem bundesweiten Probebetrieb möglich zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder in diesem Geiste schon bald weitere konkrete Maßnahmen zu Erleichterung von GST vorlegen können.“

Ein Pilotbetrieb des digitalen Beifahrers läuft bereits in einigen Ländern sowie seit März 2024 auch auf den Strecken der Autobahn. Die jetzt anlaufende Ausweitung zu einem bundesweiten Probebetrieb erfolgt nach einheitlichen Vorgaben. Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden für GST werden dazu künftig in die Bescheide eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Bestimmung zum Einsatz des digitalen Beifahrers aufnehmen.

Nach Abschluss einer derzeit laufenden Studie zum digitalen Beifahrer der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird der Bund in Abstimmung mit den Ländern zeitnah einen Vorschlag für eine dauerhafte und reguläre Zulassung vorlegen.

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