Sicherheit: Vorbereitung auf den Winter

Der Lkw ist mit Schnee bedeckt, die Fahrzeugscheiben sind vereist und die Gefahr von Straßenglätte steigt. Auf den Fahrer wartet Arbeit: Nicht nur Scheinwerfer, Fahrzeugscheiben, Blinker und Rücklichter, sondern das gesamte Fahrzeug muss von Schnee und Eis befreit werden. Für den winterlichen Betrieb unverzichtbar sind geeignete Fahrzeugbereifung und Zusatzausrüstung, wie Schneeketten. Die rechtzeitige Vorbereitung auf die Winterzeit hilft, das Unfallrisiko zu reduzieren und Überraschungen zu vermeiden.

Fliegende Eisschollen

Bei Planenaufliegern können sich mehrere hundert Liter Wasser in den Mulden sammeln und über Nacht zu Eisschollen gefrieren. Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer muss vor Fahrtbeginn das Fahrzeug von diesen „fliegenden Geschossen“ befreit werden. Beim Lkw ist dies mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden, aber zum Freiräumen von Lkw-Dächern gibt es spezielle Einrichtungen und Hilfsmittel.

Unfälle mit herabfliegenden Eisschollen können verhindert werden, wenn der Fahrer die vorgeschriebene Abfahrtskontrolle durchführt. Stellt er dabei fest, dass der Auflieger mit Schnee und Eis bedeckt ist, besteht Handlungsbedarf. Zugleich stehen dann viele Fahrer vor einem großen Problem.

Absturzgefahr

Wer den Auflieger besteigt, um ihn freizuräumen, geht ein großes Risiko ein, denn auf dem glatten Untergrund besteht akute Gefahr auszurutschen und herabzustürzen. Räumarbeiten dürfen daher nur von einer sicheren Arbeitsposition aus durchgeführt werden. Viele Speditionen haben auf ihrem Betriebsgelände Enteisungsbühnen errichtet, von denen die Fahrer die Lkw-Dächer kontrollieren und bei Bedarf von Schnee und Eis befreien können. Bereitgestellte Enteisungsbühnen müssen standsicher sein und über einen sicheren Treppenaufgang verfügen. Der Bodenbelag sollte rutschhemmend sein und kann zum Beispiel aus Gitterrosten bestehen. Ein umlaufendes Geländer schützt den Fahrer vor einem Absturz von der Bühne.

In den letzten Jahren wurden bundesweit auf Autohöfen Enteisungsbühnen – auch als Räumstationen bezeichnet – eingerichtet. Auf Grund des hohen Lkw-Aufkommens auf deutschen Straßen ist die Zahl aber immer noch zu gering. Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wäre es daher wünschenswert, noch mehr Rastanlagen mit derartigen Arbeitsbühnen auszustatten. Eine Liste der Räumstationen auf deutschen Autobahnen hält der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Verkehrssicherheit/ Schnee und Eis“ bereit.

Enteisungsleitern

Steht keine Enteisungsbühne zur Verfügung, kann der Fahrer sich behelfen, indem er die Plane von innen mit einer Einstecklatte anhebt, um Schnee, Eis und Wasser zu entfernen. Das ist aber nur bei freier Ladefläche möglich.

Am Fahrzeugaufbau nach oben zu klettern oder Reifen und Radnaben als Aufstiege zu benutzen, ist extrem gefährlich und daher verboten. Das geht zwar vermeintlich schnell, verursacht aber beim Abrutschen schwere Verletzungen. Sicherer gestaltet sich das Freiräumen des Lkw-Dachs mit Hilfe einer mitgeführten Anlegeleiter. Dabei ist zu beachten: Anlegeleitern müssen so lang sein, dass zum Erreichen der höchsten Arbeitsposition die obersten vier Sprossen nicht bestiegen werden müssen. Der Anstellwinkel sollte etwa 65° bis 75° betragen.

Noch besseren Schutz bieten spezielle Enteisungsleitern für Lkw. Sie sind höhenverstellbar und können zusammengeklappt platzsparend auf dem Lkw verstaut werden. Eine Plattform mit Rückenschutzbügel gewährleistet einen sicheren Stand beim Freiräumen. Spikes-Leiternfüße und ein Leiterngurt zur Befestigung am Fahrzeugaufbau verhindern ein Wegrutschen.

Dachenteisungssysteme

Für den Fahrer einfacher und zeitsparender sind technische Einrichtungen, die die Bildung von Eisplatten verhindern. Solche Systeme bestehen aus einem mittig zwischen Dachplane und Spriegel auf der gesamten Länge des Aufliegers liegenden Luftschlauch, der aus dem bordeigenen Druckluftsystem befüllt wird. Dadurch hebt sich die Plane und formt aus der flachen Dachplane ein Satteldach. Angesammelte Wassermassen fließen links und rechts der Plane ab. Wird der Lkw abends abgestellt, aktiviert der Fahrer mittels Knopfdruck das System und der Schlauch wird mit Druckluft gefüllt. Am nächsten Morgen wird das System bei Fahrtantritt automatisch entlüftet und die Fahrt kann ohne Zeitverzug beginnen.

Eis kratzen

Front- und Seitenscheiben müssen vollständig von Eis befreit sein. Wer nur ein „Guckloch“ freikratzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wichtig für gute Sicht im Winter ist genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Eisschichten mit heißem Wasser zu enteisen, sollte tunlichst unterlassen werden. Es droht die Gefahr, dass die vereisten Scheiben aufgrund des Temperaturschocks Risse bekommen. Generell gilt: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufen lassen. Wer so handelt, verursacht Lärm und Abgase und riskiert ebenfalls ein Bußgeld.

Neue Winterreifen-Regelung

Am 1.7.2020 ist eine Vorschriftenänderung in Kraft getreten, nach der Lkw mit einer zGM von mehr als 3,5 Tonnen auch auf den Lenkachsen über eine wintertaugliche Bereifung verfügen müssen. Somit müssen diese Fahrzeuge bei winterlichen Wetterbedingungen nicht nur auf der Antriebsachse, sondern auch auf der Lenkachse mit Winterreifen ausgestattet sein. Dabei ist zu beachten, dass Winterreifen mit dem neuen Alpine-Symbol „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ gekennzeichnet sind. Winterreifen mit dem neuen Piktogramm müssen ein Prüfverfahren durchlaufen, das Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit der Reifen auf schneebedeckten Straßen vorgibt. Winterpneus, die bis zum 31. 12. 2017 (bis DOT 5217) hergestellt wurden und lediglich das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) besitzen, dürfen bis zum 30.9.2024 gefahren werden. Ab dem 1.10.2024 gelten als Winterreifen ausschließlich nur noch Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind.

Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter, so fordert es § 36 der StVZO. Aus Sicherheitsgründen werden jedoch mindestens vier Millimeter empfohlen.

Merkregel „O bis O“

Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Die „O-bis-O“-Regel, nach der von Oktober bis Ostern mit Winterreifen gefahren werden sollte, dient nur der Orientierung. In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen. Wer also international verkehrt, sollte sich rechtzeitig vor Fahrtantritt erkundigen, welche Winterreifen-Vorschriften im jeweiligen Ausland gelten.

Checkliste für den Winter

  • Profiltiefe der Winterreifen kontrollieren
  • Ggf. Schneeketten, Anfahrhilfen, Schaufel und Streugut aufladen
  • Fahrzeugbatterie für den Wintereinsatz prüfen
  • Kühlwasser und Scheibenwischwasser auf Wintertauglichkeit prüfen
  • Fahrzeugscheiben reinigen
  • Nützlich ist eine Abdeckfolie für die Frontscheibe
  • Scheinwerfer, Brems- und Rückleuchten sowie Rückspiegel reinigen
  • Wischerblätter bei Bedarf erneuern
  • Eiskratzer, Enteiser und Besen gehören an Bord
  • Warnschutz-Wetterjacke für Arbeiten im Freien einpacken

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