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KCN: BAG Förderung für KCN Antirutschboden

Die aktuelle De-minimis Förderperiode des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) im Bereich „Sicherheit & Umwelt“ ist angelaufen. Für Unternehmer lohnt es sich, den Verwendungszweck strategisch anzugehen. So lässt sich mit gleichen Mitteln ein größerer Vorteil erreichen.

Oft werden kurzlebige Verschleißartikel über das Programm mitfinanziert – sinnvoller ist es, die Fördermittel in Produkte mit mehrjähriger Lebensdauer zu investieren.

Antirutschböden fallen in diese Rubrik. Das BAG hat die Förderfähigkeit von Antirutschböden bestätigt und führt diese unter Punkt 1.4 in der Positivliste.

Die Vorteile der Antirutschböden von KCN (kcn.de) machen sich jeden Tag bemerkbar: deutlich reduzierter Aufwand bei der Ladungssicherung, massive Zeitersparnis, verminderte Unfallgefahr für Fahrer und Verlader. Weiterer Pluspunkt: Da keine Antirutschmatten mehr benötigt werden, können sie auch nicht „vergessen“ werden.

So lassen sich Ärger und Strafen wegen unzureichender Ladungssicherung umgehen.

Die Antirutschböden des Premium-Anbieters sind bis zu 80% De-minimis förderfähig.

Rechenbeispiel: Ein Antirutschboden für einen Standard-Auflieger schlägt als Direktbeschichtung mit 3.000 Euro netto zu Buche. Mit 80% Förderung gibt es das Sicherheitsplus somit für 600 Euro. Mit vorgefertigten Bodenplatten (9 mm stark, 250 x 150 cm, 2,5 mm Beschichtung) kommt ein Standard-Auflieger mit 9 benötigten Platten auf grob 3.400 Euro netto, bei 80% Förderung bleibt ein Budget-Eigenanteil von circa 680 Euro.

Hilfe bei der Antragstellung

Bei der oft komplexen Antragstellung für Deminimis-Mittel wird kein Kunde allein gelassen: Die Beschichter arbeiten mit den Förderprogramm-Spezialisten von Weick Consulting zusammen.

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