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Continental / VDO: Auf dem Weg zum DTCO 4.1

  • Mit der Kontrolle der EU-Richtlinien zu Kabotage und Arbeitnehmerentsendung wird der Tachograph zukünftig völlig neue Kontroll-funktionen erhalten.
  • Ab 21.8.2023 ist der neue Tachograph Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen.

Continental hat die Arbeit am intelligenten Tachographen der zweiten Generation begonnen.

Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Implementing Regulation EU 2021/1228 und damit ab dem 21. August 2023 müssen alle neu registrierten Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (GG) mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein.

Hintergrund: Das Thema ist nicht neu, wurde aber in den letzten Jahren immer dringender: Kabotage und Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern. Mit dem Mobilitätspaket I möchte die EU für fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen.

Dem DTCO 4.1 kommt dabei eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu. Mit Hilfe von Satellitenortung und integrierten Karten kann er künftig Grenzübertritte erfassen. Damit ermöglicht er es den Behörden, die geltenden Vorschriften besser zu kontrollieren, weil sie im Zweifelsfall ablesen können, wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben.

Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der 2. Generation

  • August 2023: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.
  • Ende 2024: In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der 1. Generation.
  • September 2025: Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
  • Juli 2026: Auch Nutzfahrzeuge mit zwischen 2,5 t und 3,5 t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

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