- Anzeige -
Anzeige: IAA Transportation

BdKEP zum Mobilitätspaket: Genehmigungspflicht ab 2,5 t zGM für grenzüberschreitende Transporte

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) weist darauf hin,
dass zum 21.05.2022 die Grenze für den genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehr auf 2,5 Tonnen gesenkt wird.

Seit 21.02.2022 ist die nächste Stufe des sogenannten Mobilitätspakets in Kraft. Grundlage ist die EU-Verordnung 2020/1055.

Neben Rückkehrpflichten und Übernachtungsverboten im Lkw wird in dieser auch der Zugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr neu geregelt.

Drei Monate später – zum 21.05.2022 – wird dann die Grenze für den genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr auf 2,5 t gesenkt.

Für nationale Transporte bleiben Güterkraftverkehre bis 3,5 t genehmigungsfrei.

Das heisst, dass auch KEP-Dienste eine EULizenz benötigen, sobald diese grenzüberschreitende Transporte durchführen wollen. Die einzige Anpassung zur bisherigen Regelung betrifft die finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Summe für das erste Fahrzeug wird auf € 1.800,– und für jedes weitere Fahrzeug € 900,– festgelegt. Bei gemischten Flotten werden € 900,– für grenzüberschreitend tätige Fahrzeug unter 3,5 t angesetzt.

Die EU-Verordnung gilt unmittelbar; sie ist ohne nationale Umsetzung gültig.

Vermutlich wird das deutsche Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) kurzfristig angepasst. Einige andere Fragen sind noch offen – beispielsweise zu den Themen Prüfungsordnung oder Verkehrshaftungsversicherung. Für betroffene Unternehmen bedeutet das, diese müssen sich, wenn noch nicht geschehen, inzwischen sehr kurzfristig auf die neuen Vorgaben einstellen.

Für eine EU-Lizenz müssen Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie die persönliche und fachliche Eignung vorgewiesen werden. Letzteres heißt in der Regel, eine aufwändige Sach- und Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK abzulegen.

Der BdKEP hat auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen zum Thema zusammengestellt.

Der Verband empfiehlt KEP Unternehmen sich, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich und umfassend mit dem Thema zu befassen.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

vier × vier =

- Anzeige -
Anzeige: Ford-Trucks
Anzeige: Regupol

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Ausblick auf die IAA Transportation 2026

Mercedes‑Benz Trucks stellt zur IAA Transportation 2026 im September die nächsten Schritte rund um die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu alternativen Antrieben vor. Im Fokus...

VDA: Fahrerlebnis auf der IAA TRANSPORTATION

Die IAA TRANSPORTATION präsentiert auch 2026 ein breites Spektrum an Neuheiten im Bereich der Nutzfahrzeugtechnologie. Ein besonderes Highlight sind die Test Drives, die die...

Renault Trucks: Neuer Antriebsstrang für weniger Kraftstoffverbrauch

Mit der Einführung eines neuen DE13R Motors und einer neuen Generation des Optidriver-Getriebes entwickelt Renault Trucks den Antriebsstrang seiner Modellreihen T, T High, C...

MAN Truck & Bus: TGE feiert sein Zehnjähriges

MAN Truck & Bus feiert das zehnjährige Jubiläum seines Transporters MAN TGE. Seit der Weltpremiere im Jahr 2016 hat sich das Modell zu einer...

F-Trucks Deutschland: Ford F-MAX GEN 2.0 am Nürburgring

Wenn sich vom 10. bis 12. Juli 2026 die europäische Transport- und Logistikbranche am Nürburgring zum 39. Internationalen Shell ADAC Truck-Grand-Prix trifft, ist auch...

Mercedes-Benz Trucks: 30 Jahre Actros

Mercedes Benz Trucks blickt im Jubiläumsjahr „130 Years Trucks“ auf 30 Jahre Actros zurück. Seit 1996 etablierte das Modell über mehrere Generationen hinweg neue...

Ab 01.07.2026: Fahrtenschreiber- und Nachweispflicht bei Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Jeder kennt sie: Kleintransporter mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von maximal 3.500 kg, häufig aus osteuropäischen Ländern stammend, die auf deutschen und europäischen Autobahnen...