Home Praxiswissen BdKEP zum Mobilitätspaket: Genehmigungspflicht ab 2,5 t zGM für grenzüberschreitende Transporte

BdKEP zum Mobilitätspaket: Genehmigungspflicht ab 2,5 t zGM für grenzüberschreitende Transporte

0
- Anzeige -

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) weist darauf hin,
dass zum 21.05.2022 die Grenze für den genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehr auf 2,5 Tonnen gesenkt wird.

Seit 21.02.2022 ist die nächste Stufe des sogenannten Mobilitätspakets in Kraft. Grundlage ist die EU-Verordnung 2020/1055.

Neben Rückkehrpflichten und Übernachtungsverboten im Lkw wird in dieser auch der Zugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr neu geregelt.

Drei Monate später – zum 21.05.2022 – wird dann die Grenze für den genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr auf 2,5 t gesenkt.

Für nationale Transporte bleiben Güterkraftverkehre bis 3,5 t genehmigungsfrei.

Das heisst, dass auch KEP-Dienste eine EULizenz benötigen, sobald diese grenzüberschreitende Transporte durchführen wollen. Die einzige Anpassung zur bisherigen Regelung betrifft die finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Summe für das erste Fahrzeug wird auf € 1.800,– und für jedes weitere Fahrzeug € 900,– festgelegt. Bei gemischten Flotten werden € 900,– für grenzüberschreitend tätige Fahrzeug unter 3,5 t angesetzt.

Die EU-Verordnung gilt unmittelbar; sie ist ohne nationale Umsetzung gültig.

Vermutlich wird das deutsche Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) kurzfristig angepasst. Einige andere Fragen sind noch offen – beispielsweise zu den Themen Prüfungsordnung oder Verkehrshaftungsversicherung. Für betroffene Unternehmen bedeutet das, diese müssen sich, wenn noch nicht geschehen, inzwischen sehr kurzfristig auf die neuen Vorgaben einstellen.

Für eine EU-Lizenz müssen Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie die persönliche und fachliche Eignung vorgewiesen werden. Letzteres heißt in der Regel, eine aufwändige Sach- und Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK abzulegen.

Der BdKEP hat auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen zum Thema zusammengestellt.

Der Verband empfiehlt KEP Unternehmen sich, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich und umfassend mit dem Thema zu befassen.

Keine Kommentare

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

5 × fünf =

Die mobile Version verlassen