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BAG: Straßenkontrollen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) baut derzeit im Rahmen bundesweiter Besetzungsverfahren die Kontrollkapazitäten im Straßenkontrolldienst mit Hochdruck aus.

In den ersten Monaten des Jahres 2021 konnte eine signifikante Aufstockung des Kontrollpersonals um 42 neue Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.

Parallel läuft seit Ende 2020 ein zweites Großverfahren, mit dem weitere rund 30 Dienstposten im Straßenkontrolldienst an mehreren dienstlichen Wohnsitzen bundesweit besetzt werden.

Mit der Verteilung der Neueinstellungen auf acht Außenstellenbereiche wird eine nachhaltige Verbesserung der Kontrollabdeckung bewirkt und so der Beitrag des Straßenkontrolldienstes zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf deutschen Straßen und zur Funktionsfähigkeit des Straßengüterverkehrs weiter ausgebaut.

Kontrollpraxis

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des BAG sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftomnibusse zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten.

Im Rahmen von Straßenkontrollen prüft das Bundesamt für Güterverkehr gemäß § 11 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) insbesondere

  • das Mitführen der nach dem Güterkraftverkehrsrecht vorgeschriebenen Dokumente und Nachweise,
  • die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrtenschreiber sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten,
  • bestimmte Vorschriften des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts,
  • die Einhaltung der zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte sowie die Ladungssicherung und den technischen Zustand von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Fahrzeugkombinationen,
  • die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter,
  • die Einhaltung bestimmter Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuer- und des Umsatzsteuergesetzes, die Einhaltung der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über sichere Container,
  • die Einhaltung bestimmter Vorschriften des Lebensmittel- und des Weinrechts,
  • die Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen,
  • die Einhaltung der zulässigen Werte für Geräusche und für verunreinigende Stoffe im Abgas,  den ordnungsgemäßen technischen Zustand von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung in Form der technischen Unterwegskontrolle und
  • die Beachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sowie der Ferienreiseverordnung.
Die Broschüre „Straßenkontrollen“ gibt einen Überblick über die einzuhaltenden Bestimmungen (Fahrpersonalrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutvorschriften sowie Abmessungen und Gewichte). Sie steht in 16 Sprachen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Quelle: www.bag.bund.de

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