- Anzeige -

BAG: Straßenkontrollen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) baut derzeit im Rahmen bundesweiter Besetzungsverfahren die Kontrollkapazitäten im Straßenkontrolldienst mit Hochdruck aus.

In den ersten Monaten des Jahres 2021 konnte eine signifikante Aufstockung des Kontrollpersonals um 42 neue Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.

Parallel läuft seit Ende 2020 ein zweites Großverfahren, mit dem weitere rund 30 Dienstposten im Straßenkontrolldienst an mehreren dienstlichen Wohnsitzen bundesweit besetzt werden.

Mit der Verteilung der Neueinstellungen auf acht Außenstellenbereiche wird eine nachhaltige Verbesserung der Kontrollabdeckung bewirkt und so der Beitrag des Straßenkontrolldienstes zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf deutschen Straßen und zur Funktionsfähigkeit des Straßengüterverkehrs weiter ausgebaut.

Kontrollpraxis

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des BAG sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftomnibusse zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten.

Im Rahmen von Straßenkontrollen prüft das Bundesamt für Güterverkehr gemäß § 11 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) insbesondere

  • das Mitführen der nach dem Güterkraftverkehrsrecht vorgeschriebenen Dokumente und Nachweise,
  • die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrtenschreiber sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten,
  • bestimmte Vorschriften des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts,
  • die Einhaltung der zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte sowie die Ladungssicherung und den technischen Zustand von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Fahrzeugkombinationen,
  • die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter,
  • die Einhaltung bestimmter Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuer- und des Umsatzsteuergesetzes, die Einhaltung der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über sichere Container,
  • die Einhaltung bestimmter Vorschriften des Lebensmittel- und des Weinrechts,
  • die Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen,
  • die Einhaltung der zulässigen Werte für Geräusche und für verunreinigende Stoffe im Abgas,  den ordnungsgemäßen technischen Zustand von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung in Form der technischen Unterwegskontrolle und
  • die Beachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sowie der Ferienreiseverordnung.
Die Broschüre „Straßenkontrollen“ gibt einen Überblick über die einzuhaltenden Bestimmungen (Fahrpersonalrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutvorschriften sowie Abmessungen und Gewichte). Sie steht in 16 Sprachen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Quelle: www.bag.bund.de

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

eins × 5 =

- Anzeige -
Anzeige: Regupol

Aktuelle Beiträge

E-Learning: Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Der Berufskraftfahrermangel ist eines der drängenden Probleme der Branche. Das Bundeskabinett hat im Mai dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf...

Lkw-Fahrbericht: Ford F-LINE

F-Trucks Deutschland ist erst seit 2021 auf dem Markt aktiv und schon heute ist es eine Erfolgsgeschichte. Der F-MAX gehört fest zum Straßenbild und...

Daimler Truck: eActros 600 im Fahrbericht

Aktuell und gerade im Hinblick auf die IAA Transportation ist es das große Thema:E-Mobilität im Straßengüterverkehr. Die Nutzfahrzeughersteller stehen in den Startlöchern. So auch...

75 Jahre DAF Trucks: Special Edition des DAF XG+

DAF Trucks stellt eine Special Edition des DAF XG+ vor, um 75 Jahre Produktion von Lkw zu feiern. Der Grundstein für DAF wurde 1928 mit...

MAN Truck & Bus: SafeStop Assist für Omnibusse

Immer wieder kommt es zu folgenschweren Unfällen, weil Fahrer aus medizinischen oder anderen Gründen ihr Fahrzeug nicht mehr steuern können. Der MAN SafeStop Assist...

Goodyear: Kraftstoffeffiziente Reifen

Goodyear bietet zum Thema Kraftstoffeffizienz ein Vollsortiment an. Dieses umfasst neue und runderneuerte Reifen, das prädiktive Reifendruckkontrollsystem Goodyear TPMS sowie ein Netzwerk für den...

Gefahrgutrecht: 1.000 Punkte-Regel für die Beförderung von Versandstücken

Im ADR ist das Thema 1.000 Punkte-Regel im Unterabschnitt 1.1.3.6 = „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ geregelt. Durch den...