- Anzeige -
Anzeige: IAA Transportation

BAG: Straßenkontrollen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) baut derzeit im Rahmen bundesweiter Besetzungsverfahren die Kontrollkapazitäten im Straßenkontrolldienst mit Hochdruck aus.

In den ersten Monaten des Jahres 2021 konnte eine signifikante Aufstockung des Kontrollpersonals um 42 neue Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.

Parallel läuft seit Ende 2020 ein zweites Großverfahren, mit dem weitere rund 30 Dienstposten im Straßenkontrolldienst an mehreren dienstlichen Wohnsitzen bundesweit besetzt werden.

Mit der Verteilung der Neueinstellungen auf acht Außenstellenbereiche wird eine nachhaltige Verbesserung der Kontrollabdeckung bewirkt und so der Beitrag des Straßenkontrolldienstes zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf deutschen Straßen und zur Funktionsfähigkeit des Straßengüterverkehrs weiter ausgebaut.

Kontrollpraxis

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des BAG sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftomnibusse zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten.

Im Rahmen von Straßenkontrollen prüft das Bundesamt für Güterverkehr gemäß § 11 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) insbesondere

  • das Mitführen der nach dem Güterkraftverkehrsrecht vorgeschriebenen Dokumente und Nachweise,
  • die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrtenschreiber sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten,
  • bestimmte Vorschriften des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts,
  • die Einhaltung der zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte sowie die Ladungssicherung und den technischen Zustand von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Fahrzeugkombinationen,
  • die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter,
  • die Einhaltung bestimmter Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuer- und des Umsatzsteuergesetzes, die Einhaltung der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über sichere Container,
  • die Einhaltung bestimmter Vorschriften des Lebensmittel- und des Weinrechts,
  • die Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen,
  • die Einhaltung der zulässigen Werte für Geräusche und für verunreinigende Stoffe im Abgas,  den ordnungsgemäßen technischen Zustand von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung in Form der technischen Unterwegskontrolle und
  • die Beachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sowie der Ferienreiseverordnung.
Die Broschüre „Straßenkontrollen“ gibt einen Überblick über die einzuhaltenden Bestimmungen (Fahrpersonalrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutvorschriften sowie Abmessungen und Gewichte). Sie steht in 16 Sprachen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Quelle: www.bag.bund.de

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

zwölf − vier =

- Anzeige -
Anzeige: Ford-Trucks
Anzeige: Regupol

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Ausblick auf die IAA Transportation 2026

Mercedes‑Benz Trucks stellt zur IAA Transportation 2026 im September die nächsten Schritte rund um die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu alternativen Antrieben vor. Im Fokus...

VDA: Fahrerlebnis auf der IAA TRANSPORTATION

Die IAA TRANSPORTATION präsentiert auch 2026 ein breites Spektrum an Neuheiten im Bereich der Nutzfahrzeugtechnologie. Ein besonderes Highlight sind die Test Drives, die die...

Renault Trucks: Neuer Antriebsstrang für weniger Kraftstoffverbrauch

Mit der Einführung eines neuen DE13R Motors und einer neuen Generation des Optidriver-Getriebes entwickelt Renault Trucks den Antriebsstrang seiner Modellreihen T, T High, C...

MAN Truck & Bus: TGE feiert sein Zehnjähriges

MAN Truck & Bus feiert das zehnjährige Jubiläum seines Transporters MAN TGE. Seit der Weltpremiere im Jahr 2016 hat sich das Modell zu einer...

F-Trucks Deutschland: Ford F-MAX GEN 2.0 am Nürburgring

Wenn sich vom 10. bis 12. Juli 2026 die europäische Transport- und Logistikbranche am Nürburgring zum 39. Internationalen Shell ADAC Truck-Grand-Prix trifft, ist auch...

Mercedes-Benz Trucks: 30 Jahre Actros

Mercedes Benz Trucks blickt im Jubiläumsjahr „130 Years Trucks“ auf 30 Jahre Actros zurück. Seit 1996 etablierte das Modell über mehrere Generationen hinweg neue...

Ab 01.07.2026: Fahrtenschreiber- und Nachweispflicht bei Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Jeder kennt sie: Kleintransporter mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von maximal 3.500 kg, häufig aus osteuropäischen Ländern stammend, die auf deutschen und europäischen Autobahnen...