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BAG / KBA: Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

Bei der Erlangung der Qualifikation wird zwischen der zu erwerbenden ( beschleunigten) Grundqualifikation und anschließenden Weiterbildungen unterschieden, die alle fünf Jahre durchzuführen sind.

Grundqualifizierung

Grundqualifiziert ist, wer

  1. eine Grundqualifikation durch Ablegung einer theoretischen und praktischen
    Prüfung erlangt hat,
  2. eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb
    oder zu einem Beruf absolviert hat, in dem vergleichbare Fertigkeiten
    und Kenntnisse vermittelt werden,
  3. eine Umsteigerprüfung abgelegt hat,
  4. eine beschleunigte Grundqualifikation absolviert hat,
  5. eine Quereinsteigerprüfung abgelegt hat oder
  6. eine Umsteigerprüfung im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation
    abgelegt hat.

Als grundqualifiziert gilt auch, wer von der Besitzstandsregelung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erfasst ist.

Weiterbildung

Sind seit der Erlangung der Grundqualifikation, unabhängig von der Form der Erlangung, d.h. auch im Wege des Besitzstandes, fünf Jahre vergangen, so muss eine Weiterbildung abgeschlossen werden, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten.

Nachweis der Berufskraftfahrerqualifizierung

Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Dies führte insbesondere bei sog. „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten.

Daher führte Deutschland zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein.

Der FQN löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.

Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

Zudem nimmt seit dem 23. Mai 2021 das von der EU vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) seinen Betrieb auf.

Registerführende Behörde ist das KBA. In dem Register werden zunächst die Daten des FQN erfasst.

Sodann werden ab dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gespeichert.

Übermittlung der Daten

Die Übermittlung der Daten zum FQN an das Register erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörden.

Daten zu Qualifikationsmaßnahmen werden durch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bzw. durch die Industrie- und Handelskammern übermittelt.

Übermittlung der Daten durch Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte muss für die Ausübung ihrer Tätigkeiten eine staatliche Anerkennung bei einer hierfür zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland beantragen. Diese Behörde teilt dem KBA zukünftig auch die Namen der anerkannten Ausbildungsstätten mit, um eine Zulassung zum Datenübermittlungsverfahren zu ermöglichen.

Mit den Ausbildungsstätten stellen erstmalig private Unternehmen Daten über das Internet in ein Register des KBA ein. Dafür sind besondere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Die Ausbildungsstätten haben sich per ELSTER-Unternehmenszertifikat zu authentifizieren. Danach können die Daten über eine Webanwendung an das BQR übermittelt werden.

Auskunfts- und Kontrollzwecke

Das BQR ist, wie auch die anderen Register des KBA, zu Auskunfts- und Kontrollzwecken eingerichtet worden. Es soll sicherstellen, dass die erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen vor der Ausstellung eines FQN absolviert worden sind.

Auskünfte werden an inländische Behörden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und an ausländische Behörden in der Europäischen Union über das von der EU für diese Zwecke neu eingerichtete Informationssystem Professional Drivers Network (ProDriveNet) erteilt.

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