- Anzeige -
Anzeige: SpanSet
- Anzeige -

BAG: Rückwirkende Änderung der Lkw-Maut

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung vom 28.10.2020 über Einzelheiten der Wegekostenkalkulation entschieden. Das Urteil erging zur Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten-/ Wegekostenrichtlinie) in der vom 10.6.2006 bis 14.10.2011 geltenden Fassung.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat dazu am 23.8.2021 folgende Presseerklärung veröffentlicht (Auszug).

Die Bundesrepublik Deutschland hat sämtliche Wegekostengutachten seit 2002 ordnungsgemäß bei der EU-Kommission notifiziert. Hierbei wurde die nun vom EuGH abgelehnte Anlastung von Kosten der Verkehrspolizei nie beanstandet.

Die erzielten Mauteinnahmen wurden stets für das mautpflichtige Streckennetz verwendet und sind so allen Nutzern zu Gute gekommen.

Um den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen für die aktuelle Kalkulationsperiode Rechnung zu tragen, ist zwischenzeitlich eine Neukalkulation und Aktualisierung der Wegekostenrechnung ab dem Tag der Entscheidung des EuGH erfolgt.

Das Gesetz, mit dem die Mautsätze auf Basis der Neuberechnung der Wegekosten angepasst werden, wird zum 1.10.2021 in Kraft treten und betrifft dann rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021.

Ab dem 1.10.2021 gelten neue Mautsätze (siehe unten).

Was ist derzeit zu tun?

Sie sollten die Belege, also die monatlichen Mautaufstellungen von der Toll Collect GmbH oder dem EEMD-Anbieter sowie die Einzelfahrtennachweise, ab dem 28.10.2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30.9.2021 aufbewahren (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Bundesfernstraßenmautgesetz).

Darüber hinaus sollten Sie derzeit nichts weiter tun. Da das Gesetz erst zum 1.10.2021 wirksam wird und alle Fahrten bis zum Ablauf des 30.9.2021 anteilig erstattet werden können, sollten Sie den Antrag erst bei Vorliegen sämtlicher Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für diesen Zeitraum, also nach dem 30.9.2021 stellen, damit alle Fahrten berücksichtigt werden können.

Den Anspruch für den Gesamtzeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021 können Sie bis Ende 2023 geltend machen; vorher droht keine Verjährung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz i.V.m. § 21 Abs. 2 Bundesgebührengesetz).

Was ist ab Oktober 2021 zu tun?

Ihren Erstattungsantrag stellen Sie dann ab Oktober 2021, sobald Ihnen sämtliche Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021 vorliegen.

Derzeit werden die Vorbereitungen für eine möglichst einfache Antragstellung getroffen. Hierzu wird es Informationen auf der Homepage des BAG geben (www.bag.bund.de).

Wichtiger Hinweis:

Das Gesetz tritt zum 1.10.2021 in Kraft. Um sämtliche Fahrten bis zum Ablauf dieses Tages bei der Berechnung berücksichtigen zu können, bedarf es der gesamten Belege bis zu diesem Tage.

Da vorher noch keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, kann eine Bescheidung auch erst nach dem 1.10.2021 erfolgen.

Ab dann wird die Antragsbearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird um Geduld gebeten. Eine Gebühr für die Bearbeitung wird nicht erhoben.

Weitere Informationen zur Mautrückerstattung finden Sie unter www.bag.bund.de

Lkw-Maut: Übersicht bisherige und neue Mautsätze

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

neunzehn + 17 =

Aktuelle Beiträge

EuGH: Urteil zum EU-Mobilitätspaket

Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Nichtigkeitsklagen gegen das Mobilitätspaket erhoben, das im Jahr 2020 vom Unionsgesetzgeber,...

Daimler Truck auf der IAA Transportation 2024

Bei Daimler Truck stehen auf der IAA Transportation 2024 in Hannover die Themen Dekarbonisierung und Digitalisierung im Fokus. Das Messe-Highlight von Daimler Truck ist...

Krone: Premieren auf dem IAA-Stand

Auf der IAA Transportation 2024 in Hannover geht Krone mit dem zukunftsweisenden Konzept „Dimensions in Motion“ an den Start. Auf dem Messestand C40 in Halle...

Scania: Großglockner-Testfahrt mit E-Lkw

Auf der IAA TRANSPORTATION ist das Thema Elektromobilität eines der Hauptthemen. Alle Hersteller arbeiten mit Hochdruck daran und bieten bereits serienreife Lösungen an. Es...

MAN Truck & Bus: Weltpremiere für den MAN eTGL auf der IAA

Zur IAA 2024 stellt MAN Truck & Bus den neuen MAN eTGL vor. Der elektrisch betriebene 12-Tonner rundet das MAN Elektro-Lkw-Portfolio um den leichten...

75-jähriges DAF-Jubiläum: Generationen-Vergleich

2024 wird nicht nur das 75-jährige Jubiläum der Lkw-Produktion bei DAF (1949–2024) gefeiert, auch die über 50-jährige Partnerschaft mit dem österreichischen DAF-Handelspartner Tschann liefert...

DAF: Elektro-Lkw im Praxiseinsatz

DAF Trucks bereitet sich auf die Serienproduktion von vollelektrischen Lkw vor. Mehrere Transportunternehmen in den Niederlanden haben bereits eine Reihe von Fahrzeugen in Betrieb...