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Richtlinie 2014/47/EU: Technische Unterwegskontrolle in Belgien

Die E40 gehört zu einer der wichtigsten Autobahn in Belgien. Sie ist die Hauptverkehrsader, welche von Deutschland aus direkt Richtung Ardennen, Paris oder zu den großen Häfen führt. Auf dieser Verkehrsachse sind täglich ca. 8.000 Lkw unterwegs.

Knapp 25 Kilometer hinter der deutschen Grenze befindet sich die Autobahnpolizei Battice – das Einsatzgebiet des 1. Hauptinspektors Raymond Lausberg. Er leitet dort seit über 25 Jahren eine kleine Kontrollgruppe. Seit mehreren Jahren haben sie eine Partnerschaft mit der belgischen Autosécurité (vergleichbar mit TÜV / DEKRA) und führen regelmäßig, im Rahmen der Richtlinie 2014/47/EU, technische Unterwegskontrollen durch. Mittlerweile hat sich sein Team darauf spezialisiert „rollende Bomben“ aus dem Verkehr zu ziehen.

Investition: 350.000 Euro

Seit 2021 verfügt die Autosécurité über ein neues Fahrzeug im Wert von 350.000 Euro. Die Prüfer sind fast täglich damit in der gesamten Wallonie unterwegs und unterstützen mit ihrer Messtechnik die verschiedensten Polizeidienste.

Erschreckende Zahlen

„In der Regel sind die Trefferquoten mehr als beängstigend“, erklärt uns Raymond Lausberg; sie liegen weit über 70% an beanstandeten Fahrzeugen.

Hauptinspektor Raymond Lausberg ist seit mehr als 40 Jahren im Dienst der belgischen Autobahnpolizei.
Er ist Experte für Sozialvorschriften und Sozialdumping. Dazu ist er ein europaweit gefragter Fachreferent.
Zudem ist Raymond Lausberg u.a. Gründungsmitglied von EUMOS (European Safe Logitics Association).

Besorgniserregend ist die Häufigkeit der festgestellten Bremsprobleme. Entweder ist eine oder gleich mehrere Achsen völlig ungebremst oder – noch häufiger – sind die Bremsunterschiede auf der gleichen Achse zu hoch. Das würde dazu führen, dass das Fahrzeug bei einer Notbremsung ausbrechen und der Fahrer somit die Kontrolle verlieren würde.

Das ist nur einer der Schattenseiten der aktuellen Situation im Transportsektor. Raymons Lausberg betont: „Sozialdumping begnügt sich offenbar nicht nur mit schlecht behandelten und bezahlten Fahrern. Nein, offensichtlich werden auch die Werkstattintervalle hinausgeschoben und somit sind die schweren Mängel vorprogrammiert.“

Föderalstaat Belgien

Ein Erlass der Wallonischen Regierung vom 6.7.2017 setzte die technische Unterwegskontrolle in Belgien am 20. Mai 2018 in Kraft.

Der königliche Erlass vom 1.9.2006 wurde angepasst und die Bußgeldsätze für Verstöße wegen technischer Mängel festgelegt und veröffentlicht.

Bußgeldkatalog in Belgien

Der Bußgeldkatalog orientiert sich an der Richtlinie 2014/47/EU:

Geringe Mängel:75 €
Erhebliche Mängel:350 €
Gefährliche Mängel:1.000 €
Maximale Summe:3.500 €

Maximale Summe bis 7.000 € wenn folgende Verstöße festgestellt werden:

Ungültige Prüfbescheinigung:1.000 €
Gefälschte Prüfbescheinigung:2.500 €
Begrenzer (nicht installiert, unwirksam): 2.500 €
AdBlue (Manipulation): 2.500 €
Überprüfung verweigert:6.600 €

Richtlinie 2014/47/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen (…)

Artikel 1 Gegenstand Im Interesse der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und des Umweltschutzes werden mit dieser Richtlinie Mindestanforderungen an ein System für technische Unterwegskontrollen der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen eingeführt, die im Gebiet der Mitgliedstaaten am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Umweltsünder

Ein deutlicher Trend zeichnet sich bei den Kontrollen ab: Defekte oder Manipulationen an AdBlue Anlagen sind vermehrt festzustellen.

Lange Mängelliste

Die Liste der festgestellten Mängel wird immer länger: Gerissene Bremsscheiben, völlig ungebremste Auflieger, gefälschte Hauptuntersuchungen, beschädigte und glatte Reifen, sichtbare Metallkarkassen.

Zahlen einer kleineren Kontrolle vom 7.12.2021

Anzahl der überprüften Fahrzeuge: 20 Beanstandet: 20

EGVO (Art. 8.8 und 8.8 bis Mobility-Paket): 5 (ein Fahrer war 15 Wochen nonstop unterwegs)

Fehlender Nachtrag der Anreise zum Fahrzeug: 3 Technische Mängel: 4 geringe sowie 15 erhebliche Mängel Fehlende gültige Hauptuntersuchung: 4

Sonstiges: 1 Verwarnung sowie 1 Anzeige ungültiger Führerschein (ärztliche Untersuchung seit 2017 abgelaufen)

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