- Anzeige -
Anzeige: IAA Transportation

Neue Regelungen 2022: EU-Mobilitätspaket

Am 31.7.2020 wurden drei neue EU-Verordnungen veröffentlicht. Dieses sogenannte Mobilitätspaket I enthält zahlreiche Neuregelungen in den Bereichen der Sozialvorschriften, der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern sowie des Markt- und Berufszugangs.

1. Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern;

2. Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor;

3. Verordnung (EU) Nr. 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/ EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.

Seit dem 20.8.2020 sind bereits viele der neuen Regelungen der Verordnung (EU) 2020/1054 zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zu den Fahrtenschreibern in Kraft.

Die Regelungen zu den Fahrtenschreibern – auch diejenigen, die erst in den kommenden Jahren in Kraft treten – sind im Artikel „Mobilitätspaket: Neue Fahrtenschreiber-Versionen“ (auf Seite 38/39 dieser Ausgabe der BERUFSKRAFTFAHRER- Zeitung) ausführlich beschrieben.

Ab dem 2.2.2022 gelten Neuregelungen für entsendete Kraftfahrer (Bilaterale Beförderungen sowie reiner Transit sind davon ausgenommen). Demnach unterliegen Kabotagebeförderungen und grenzüberschreitende Beförderungen, die keine bilateralen Beförderungen sind, vollumfänglich den Entsendebestimmungen.

Ab dem 21.2.2022 muss bei Kabotagebeförderungen nach maximal drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder maximal einer Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt eine viertägige „Abkühlphase“ erfolgen, während der im selben Aufnahmemitgliedstaat keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind.

Ab dem 21.5.2022 werden alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zHM (bisher 3,5 t) genehmigungspflichtig.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

1 + dreizehn =

- Anzeige -
Anzeige: Ford-Trucks
Anzeige: Regupol

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Ausblick auf die IAA Transportation 2026

Mercedes‑Benz Trucks stellt zur IAA Transportation 2026 im September die nächsten Schritte rund um die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu alternativen Antrieben vor. Im Fokus...

VDA: Fahrerlebnis auf der IAA TRANSPORTATION

Die IAA TRANSPORTATION präsentiert auch 2026 ein breites Spektrum an Neuheiten im Bereich der Nutzfahrzeugtechnologie. Ein besonderes Highlight sind die Test Drives, die die...

Renault Trucks: Neuer Antriebsstrang für weniger Kraftstoffverbrauch

Mit der Einführung eines neuen DE13R Motors und einer neuen Generation des Optidriver-Getriebes entwickelt Renault Trucks den Antriebsstrang seiner Modellreihen T, T High, C...

MAN Truck & Bus: TGE feiert sein Zehnjähriges

MAN Truck & Bus feiert das zehnjährige Jubiläum seines Transporters MAN TGE. Seit der Weltpremiere im Jahr 2016 hat sich das Modell zu einer...

F-Trucks Deutschland: Ford F-MAX GEN 2.0 am Nürburgring

Wenn sich vom 10. bis 12. Juli 2026 die europäische Transport- und Logistikbranche am Nürburgring zum 39. Internationalen Shell ADAC Truck-Grand-Prix trifft, ist auch...

Mercedes-Benz Trucks: 30 Jahre Actros

Mercedes Benz Trucks blickt im Jubiläumsjahr „130 Years Trucks“ auf 30 Jahre Actros zurück. Seit 1996 etablierte das Modell über mehrere Generationen hinweg neue...

Ab 01.07.2026: Fahrtenschreiber- und Nachweispflicht bei Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Jeder kennt sie: Kleintransporter mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von maximal 3.500 kg, häufig aus osteuropäischen Ländern stammend, die auf deutschen und europäischen Autobahnen...