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Europäische Union: Neue Richtlinie (EU) 2022/2561

Die Richtlinie (EU) 2022/2561 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr wurde am 23.12.2022 veröffentlicht. Die RL 2003/59/EU wird aufgehoben.

Erwägungsgründe für die neue RL sind u.a.:

  • Um die Entwicklungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen und den Beitrag dieser Richtlinie zur Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Relevanz der Ausbildung für die Fahrer zu erhöhen, sollten Kenntnisbereiche im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit in den Lehrgängen behandelt werden, wie beispielsweise Gefahrenerkennung, Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer – insbesondere von Fußgängern, Radfahrern und Menschen mit eingeschränkter Mobilität –, kraftstoffsparende Fahrweise, Fahren unter extremen Witterungsbedingungen und Beförderung von Sondergütern.
  • In diesem Zusammenhang sollten die Lehrgänge außerdem intelligente Verkehrssysteme abdecken und zum Zwecke der Anpassung an die technische Entwicklung weiterentwickelt werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollten die eindeutige Option erhalten, einen Teil der Ausbildungspraxis durch die Nutzung von Informations und Kommunikationstechnologie (IKT)-Instrumenten, z. B. E-Learning und integriertes Lernen, unter gleichzeitiger Sicherung der Qualität der Ausbildung zu verbessern und zu modernisieren.

Die neue RL ist am 12.1.2023 in Kraft getreten. Sie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Den vollständigen Text finden Sie unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2561&qid=1675863276805&from=DE

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