Sozialvorschriften: Hol- und Bringdienste in Personenverkehrsunternehmen

Einsatz von eigenem Fahrpersonal

Die Verbringung eines Fahrzeugs wie z.B. einem ÖPNV-Linienbus, der mit eigenem Personal von der Betriebsstätte in eine externe Werkstatt gefahren wird, fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand von Artikel 3 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 561/2006 (Linienverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 km), da es sich bei dieser Fahrt nicht um eine Probefahrt im Sinne von Artikel 3 Buchstabe g der VO (EG) Nr. 561/2006 handelt, sondern um eine Überführung zur Werkstatt.

Diese Überführung unterliegt somit vollumfänglich den Lenk- und Ruhezeiten sowie der Verordnung über den Fahrtenschreiber VO (EU) Nr. 165/2014 und muss aufgezeichnet und dokumentiert werden.

D.h., der Fahrer muss die Fahrerkarte stecken (beim analogen Fahrtenschreiber das Schaublatt einlegen) und den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß bedienen. Auch die Mitführung der lückenlosen Nachweise der vorausgegangenen 28 Kalendertage ist erforderlich.

Einsatz von externem Werkstattpersonal

Gemäß Randnummer Nr. 2.1.12 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die als Orientierungshilfe dienen, sind Fahrten im Rahmen von Hol- und Bringdiensten der Werkstätten nur dann vom Anwendungsbereich der Sozialvorschriften ausgenommen, wenn solche Fahrten bis maximal 100 km auf direktem Wege vom Kunden zur Werkstatt oder umgekehrt und als sogenannte Leerfahrt (unbeladen; ohne Transportgut) von einem Werkstattmitarbeiter durchgeführt werden, dessen Hauptaufgabe nicht die Fahrtätigkeit ist.

Das Fahrzeug muss dabei von einem Werkstattangehörigen im Auftrag der Werkstatt geführt werden. Bei solchen Fahrten geht es quasi um die technische Überprüfung des Fahrzeugs bereits bei der An- oder auch bei der Rückfahrt.

Der Fahrtenschreiber kann als Dokumentation dieses Ausnahmetatbestands auf „OUT“ gestellt werden.

Autoren: Willy Dittmann / Jörg Eiden

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

5 × 5 =

Aktuelle Beiträge

Ford Trucks: Premiere für die neue F-LINE-Serie

Ford Trucks hat auf der Solutrans die neue F-LINE-Serie vorgestellt. Dort wurde zudem der F-MAX SELECT als neue, limitierte Version des F-MAX präsentiert. Die neue...

IVECO: Neue Way-Baureihe

IVECO hat die neue Way-Baureihe vorgestellt. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die auf der Vorgängerbaureihe aufbauen und neue Funktionen, mehr Komfort, den neuen...

ZF: Elektrifizierter Sattelauflieger

Auf der NUFAM in Karlsruhe hat ZF ein neues Konzept zur Elektrifizierung von Sattelaufliegern vorgestellt. Integriert in dieser Trailer-Lösung ist die elektrische Antriebsachse AxTrax...

Modelljahr 2024: Umfangreiche Neuerungen für MAN und NEOPLAN-Busse

Zum Modelljahr 2024 wertet MAN Truck & Bus seine Busbaureihen der Marken MAN und NEOPLAN mit vielen neuen Details deutlich auf. Mit neuen gesetzlichen Vorgaben...

Der nächste Jahreswechsel kommt bestimmt: Beförderungsvorschriften für Feuerwerkskörper

Dieser Artikel richtet sich weniger an die Klasse 1- Spezialisten sondern an Personen welche zum Jahreswechsel mit UN 0336 FEUERWERKSKÖRPER 1.4G bzw. UN 0337...

Fahrpersonalrecht: Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtunterbrechungen, andere Arbeits- und Bereitschaftszeiten

Beginnend mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen die wichtigsten fahrpersonalrechtlichen Begrifflichkeiten und deren rechtskonforme Bedeutung bzw. Auslegung erörtern. Mit entsprechenden Handlungsempfehlungen wird darauf eingegangen,...

Reform der Lkw-Maut

Die Lkw-Maut wird zum 1. Dezember 2023 drastisch erhöht und künftig an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt. So soll der Umstieg auf klimaneutrale Antriebe...