- Anzeige -
Anzeige: IVECO
- Anzeige -

Informationen der Polizei Münster: Gefahren bei winterlichen Verhältnissen

Winterliche Wetterverhältnisse ziehen sich bei uns in Deutschland oft noch bis in den späten März hinein. Doch gerade wer beruflich unterwegs ist, kann sich das Wetter nicht aussuchen und muss auch bei schwierigen Witterungsbedingungen auf die Straße.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, während und vor der Fahrt einige Dinge zu beachten – insbesondere, da der Verkehr auf den Autobahnen konstant zunimmt und gefährliche Situationen an der Tagesordnung sind.

Sichtverhältnisse, Schnee und Eis

Bei schlechtem Wetter gelten auf deutschen Straßen eine Vielzahl von Regelungen und Normen, die von Fahrern eines Kraftfahrzeuges unbedingt zu beachten sind. Insbesondere bei Eisglätte und Schnee.

So dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmenge über 7,5 t (einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen), wenn die Sichtweite durch Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, den äußersten linken Fahrstreifen nicht mehr benutzen. Dies gilt auch bei Schneeglätte und Glatteis. Insbesondere Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, sind unter den oben genannten Wetterverhältnissen dazu verpflichtet, einen geeigneten Parkplatz aufzusuchen.

Weiterhin ist durch die Fahrer auf eine entsprechende Bereifung zu achten. In Deutschland ist die Winterreifenpflicht nicht kalender-, sondern witterungsabhängig. Hierbei müssen die Fahrzeuge bei Eis und Schnee mit der vorgeschriebenen M+S (Matsch und Schnee) Bereifung ausgestattet sein. Dies kann speziell dann problematisch werden, wenn die Fahrer ihr Fahrzeug über eine lange Strecke hinweg und durch unterschiedliche Witterungsverhältnisse fahren müssen. So kann es sein, dass im Norden Deutschlands noch höhere Temperaturen zu verzeichnen sind, im Süden dann jedoch bereits das erste Schneechaos ausgebrochen ist.

Dies ist vor Fahrtantritt und bei der Routenplanung unbedingt zu beachten. Denn ein aufgrund von mangelhafter Bereifung ins Rutschen gekommenes Fahrzeug kann fatale Folgen haben.

Neue Winterreifenregel

Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm zeigt in diesem Fall einen Berg und eine Schneeflocke. Die vorherigen M+S Reifen (wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden) sind ab diesem Zeitpunkt bei winterlichen Verhältnissen im Straßenverkehr nicht mehr zulässig.

Abgesehen von der vorschriftsmäßigen Bereifung, kann es je nach Routenplanung nicht nur sinnvoll, sondern ein „Muss“ sein, Schneeketten mitzuführen. In Deutschland gilt keine generelle rechtliche Vorschrift, die das Mitführen entsprechender Schneeketten regelt.

Jedoch ist dies insbesondere bei der Überfahrt unterschiedlicher Landesgrenzen nicht außer Acht zu lassen. So gilt beispielsweise in Österreich im Zeitraum vom 1. November bis 15. April für alle Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3.5 t die Pflicht, geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Darüber hinaus kann es Fahrern auch in Deutschland passieren, dass sie, vor allem auf Berg- und Gebirgsstraßen, auf das Verkehrszeichen 268 treffen. Hierbei handelt es sich um ein rundes Verkehrsschild mit weißem Schneekettensymbol auf blauem Grund, welches die Montage von Schneeketten anordnet.

Eine große Gefahr auf Autobahnen besteht in den kalten Monaten insbesondere durch herabfallende Eisplatten auf Lkw. Auf dem Dach eines Lkw oder Anhängers kann sich eine beachtliche Menge Wasser sammeln, welches in kalten Winternächten rasch gefriert. Wird die entstandene Eisfläche nicht vor Fahrtantritt durch den Fahrer beseitigt, können sich bei Weiterfahrt die schweren Eisplatten lösen und den nachfolgenden Verkehr erheblich gefährden.

Neben dem verständlichen Schock, wenn eine solche Eisplatte mit enormer Wucht auf dem Fahrzeug aufschlägt, kann ein solcher Unfall lebensgefährliche Folgen nach sich ziehen. Gemäß § 23 StVO ist der/die Fahrer/-in für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Das bedeutet: Der Fahrer muss vor Fahrtantritt das Fahrzeug kontrollieren und unbedingt von Eis und Schnee befreien!

Zu Recht beklagen viele Fahrzeugführenden die nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten eben dieser Verpflichtung nachzukommen. Nur wenige Rast- und Tankplätze verfügen über die entsprechenden Gerüste, um Eis und Schnee vollständig zu entfernen. Dennoch müssen die Fahrzeugführenden entsprechende Vorkehrungen treffen, ehe sie die Weiterfahrt antreten. Wenn möglich, sollte ein überdachter Parkplatz genutzt werden. Eine Leiter zum Besteigen der Fahrzeuge kann helfen, Eisplatten zu entfernen. Hierbei sind jedoch die aktuellen Bestimmungen der Arbeitssicherheit zu beachten, damit die Leiter nicht wegrutscht oder gar umkippt. Unternehmer sind verpflichtet, den Fahrzeugführenden geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere Gefahr auf den winterlichen Straßen ist das sogenannte „Blitzeis“. Wenn es kalt ist und es zu regnen anfängt, kann alles auf einmal ganz schnell gehen. In Windeseile verwandeln sich die Straßen in eine einzige Eisfläche. Insbesondere auf Brücken und Bergkuppen kann dieses Phänomen rasch auftreten. Deshalb gilt: Bei solchen Temperaturen umsichtig fahren! Spiegelnde Straßen, durchdrehende Räder oder eine deutlich schwammigere Lenkung können erste Hinweise auf Blitzeis oder generelle Vereisungen der Straße geben. Bei einer „Blitzeis- Begegnung“ sollte die Geschwindigkeit vorsichtig (!) gedrosselt werden. Abruptes und starkes Bremsen kann das Fahrzeug ins Schlingern und zum Ausbrechen bringen. Außerdem sollte der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen deutlich erhöht werden.

Abgesehen von schweren Unfällen hat das Führen eines Kraftfahrzeugs unter den oben genannten Einschränkungen sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen (siehe Bußgeldtabelle).
Neben all den oben genannten Vorschriften sind natürlich generelle Vorsichtsmaßnahmen nicht außer Acht zu lassen, um andere, aber auch sich selbst nicht unnötig zu gefährden.

Geschwindigkeit anpassen

Deshalb ist es unerlässlich, trotz Zeitdrucks die Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen anzupassen und zu drosseln. Genügend Abstand, verminderte Geschwindigkeit und überlegte Überholvorgänge können Menschenleben retten und schwere Unfälle vermeiden.
Auch sind Fahrer in der Pflicht, ihr Fahrzeug trotz des Stresses verkehrssicher und vorschriftmäßig in Betrieb zu nehmen. So müssen bei Eis und Kälte sämtliche Scheiben ordnungsgemäß „freigekratzt“ werden. Ein „Guckloch“ reicht nicht aus.

Haftungsausschluß:
Die Herausgeber der „I-mail“ haben diese mit großer Sorgfalt erstellt. Alle Inhalte sind zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Das Polizeipräsidium Münster und damit auch die Herausgeber von „I-mail“ übernehmen keine Gewähr und haften auch nicht für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung der Informationen verursacht werden.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

13 + fünfzehn =

- Anzeige -
Anzeige: IVECO
Anzeige: SpanSet MaXafe

Aktuelle Beiträge

DAF Trucks: Neuerungen für das Modelljahr 2025

Momentan liegt auch im Nutzfahrzeugsegment der Fokus auf der e-Mobilität. Ungeachtet dessen gibt es aber auch bei den Diesel-angetriebenen Lkw weiterhin Optimierungen. DAF läutet...

Scania: Elektro- und Biokraftstoff-Lkw

Auf der IAA Transportation in Hannover präsentierte Scania sein Angebot an Elektro- und Biokraftstoff-Lkw. Darunter war auch eine neue batterieelektrische Sattelzugmaschine. Das Angebot an...

Daimler Truck: Drei nachhaltige Actros-Varianten

Neben dem eActros 600 waren die IAA-Highlights von Daimler Truck der GenH2 Truck mit wasserstoffbasierter Brennstoffzelle sowie der neue Actros L mit verbesserter Aerodynamik. Daimler...

MAN Truck & Bus: Elektro-, Wasserstoff- und Dieselantriebe

Auch bei MAN Truck & Bus stand während der IAA Transportation die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs im Vordergrund. Die dort präsentierten Lkw mit Elektro-, Wasserstoff-...

Ladungssicherung: Mythen, Halbwahrheiten und Klarstellungen zu Zurrgurten

Wer kennt das nicht aus der Praxis: Immer wieder wird darüber diskutiert, ob ein Zurrgurt verdreht oder verknotet sein darf – und die Gerüchte...

ADR 2025: Änderungen im Gefahrgutrecht – Teil 1

Es ist wieder soweit! Im Rhythmus von 2 Jahren (alle ungeraden Jahre) werden die Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße...

Berufskraftfahrerin: Freude am Job

Statistiken zufolge werden gerade mal zwischen zwei und drei Prozent aller Lkw in Deutschland von Berufskraftfahrerinnen gesteuert. Dafür sind viele derjenigen, die mit einem...