Die Autobahn GmbH des Bundes und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) werden in den nächsten Jahren volldigitale Gewichtskontrollstellen stationär an Rastplätzen entlang der meistbefahrenen Autobahnen einrichten.
Als Begründung wird angeführt, dass dem Schutz der baulichen Infrastruktur – insbesondere der Brückenbauwerke – eine herausragende Bedeutung bei der Sicherung der Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Autobahnnetzes zukommt. Die Gewichtskontrolle des Lkw-Verkehrs und die damit verbundene Ahndung von Verstößen sollen dazu beitragen, schädliche Lasteinträge in Bauwerke durch unzulässig hohe Achslasten zu vermeiden.
Zudem gefährden überladene Lkw durch längere Bremswege und eine größere Aufprallenergie die Verkehrssicherheit.
Eine in die Fahrbahn der Autobahn eingebaute Messtechnik soll künftig die Vorselektion von überladenen Fahrzeugen ermöglichen, die dann durch telematisch gesteuerte LED-Anzeigetafeln für eine gerichtsverwertbare Nachverwiegung an eine Gewichtskontrollstelle ausgeleitet werden.
Bereits Ende 2024 wird eine vorgezogene pilotierte Gewichtskontrollstelle an der A4 zwischen Aachen und Köln in die Erprobung starten. Bis 2028 werden flächendeckend 16 Gewichtskontrollstellen sukzessive in Betrieb gehen und im Sinne einer hohen Verfügbarkeit stationär eingerichtet.
Die Autobahn GmbH plant, baut und betreibt die Gewichtskontrollstellen. Das BALM übernimmt die Kontrolle von Fahrzeugen, die überladen sind.
Die technischen Einrichtungen bestehen aus einer sogenannten Weigh-in-Motion-Anlage, die wenige Kilometer vor dem Kontrollplatz auf der freien Strecke die Achslasten der Lkw ermittelt, sowie einer am Rastplatz angebrachten Ausleittechnik, mit der verdächtige Laster sicher aus dem Autobahnverkehr geleitet werden können. Auf einem Sonderstreifen der Rastanlage wird mit einer stationären Waage das genaue Übergewicht des Lkw gerichtsfest festgestellt. Ist die Ladung zu schwer, wird die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld gegen Fahrer und Halter verhängt.