Zur Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April sagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR):
„Auch seit dem 1. April 2024 gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis ist zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht.
Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Bei Drogenfahrten mit Fahrauffälligkeit und Ausfallerscheinungen sind die Konsequenzen noch härter: Man kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und mindestens zwei Punkten rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bzw. ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden.
Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“