BMDV: Verordnung für den Einsatz von Lang-Lkw

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 erlauben soll. Die erforderliche Ressortabstimmung ist abgeschlossen.

Ich habe mich innerhalb der Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Lang-Lkw Typ 1 auch nach 2023 weiter fahren kann. Der Lang-Lkw Typ 1 ermöglicht es, mehr Güter bei weniger Fahrten zu transportieren, das spart CO2 und entlastet unsere Straßen. Darauf dürfen wir auch in Zukunft nicht verzichten. Mit einer neuen Verordnung schaffen wir Planungssicherheit für die Logistiker.

Die befristete Zulassung wird nach der Ressortabstimmung kompromisshalber zunächst um drei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Unser langfristiges Ziel ist es, den Lang-Lkw 1 dauerhaft in Deutschland zu erlauben.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr

Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet.

Nachdem die Länder und Branchenverbände die Möglichkeit hatten, eine Stellungnahme abzugeben, soll die Verordnung nach Abschluss der Anhörung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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