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BMDV: Mobilitätspaket I

Das Mobilitätspaket I trifft zahlreiche Neuregelungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften.

Mit dem Mobilitätspaket I sollen die Voraussetzungen für einen künftig sicheren, effizienteren und sozial verantwortlicheren Straßentransportsektor geschaffen werden.

Es beseitigt außerdem unklare Vorschriften, die zu unterschiedlichen Rechtsauslegungen und Durchsetzungspraktiken in den einzelnen Mitgliedsstaaten geführt haben und soll so für EU-weite Rechtsklarheit sorgen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bietet auf seiner Internetseite einen Überblick über die neuen Regelungen ab dem 21. Februar 2022.

  • Rückkehrpflicht der eingesetzten Fahrzeuge zum Ort der Niederlassung
  • 4-tägige Abkühlphase nach der Durchführung von Kabotagebeförderungen
  • Lizenzpflicht für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen
  • Spezifische Entsenderegelungen für den Straßenverkehrssektor
  • Sozialvorschriften im Straßenverkehr
    • Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
    • Möglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
    • Möglichkeit der Verkürzung der Wochenruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr
    • Sichere Parkplätze
    • Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
    • Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr.561/2006
    • Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Version.

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