Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 26.10.2020 und 27.10.2020 Schwerpunktkontrollen an 33 Kontrollstellen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durchgeführt.
Ziele der Kontrollen waren insbesondere stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte (z.B. Häfen Trier, Kiel, Rostock, Neuss, Verteilerverkehre Ruhrgebiet, Autobahnen A3 und A5).
Einzelne Kontrollen erfolgten in räumlicher Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und -zulieferern in Bayern und Baden-Württemberg.
Das Bundesamt setzt auch in Zeiten der Corona-Pandemie den staatlichen Kontrollauftrag konsequent um.
An der durchgeführten Maßnahme nahmen allein 141 Beschäftigte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie des Betriebskontrolldienstes des BAG teil.
Von insgesamt 734 kontrollierten Fahrzeugen wurden 723 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 139 dieser Fahrzeuge haben Kabotage durchgeführt. 46 dieser Beförderungen fanden unter Missachtung der Kabotagevorschriften statt.
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt ca. 49.260 € vereinnahmt.
Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nun anstehenden Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage mit einfließen.
Mit Blick auf die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen sind weitere Kontrollaktionen in den nächsten Monaten in Bezug auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen vorgesehen. Die bundesweite Fortführung derartiger Kontrollen ist fester Bestandteil der künftigen Planung.
Konsequente Ahndung von Kabotageverstößen gerichtlich bestätigt
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat wiederholt gegen ein Unternehmen, das kontinuierlich gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen hat, Bußgelder verhängt. Die konsequente Ahndung von Verstößen bei illegaler Kabotagebeförderung wurde nun gerichtlich bestätigt.
Das BAG hat gegen ein polnisches Unternehmen, das kontinuierlich gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen hat, wiederholt Bußgelder in vierstelliger Höhe verhängt.
Nach einer gerichtlichen Prüfung der Bußgeldbescheide wurden die Sanktionsmaßnahmen des BAG nun offiziell bestätigt. Das Unternehmen muss ein Bußgeld in Höhe von 54.800 € zahlen.
In diesem Zusammenhang prüft das Bundesamt derzeit auch, ob Verstöße etwaiger Auftraggeber vorliegen.
Ein entschiedenes Vorgehen bei Verstößen gegen die Kabotagebestimmungen ist zentraler Bestandteil der Kontrollmaßnahmen des BAG, mit der auch in Pandemie-Zeiten ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden soll.