- Anzeige -
- Anzeige -
Anzeige: KCN

ADR/GGVSEB/GGAV/RSEB: Gefahrgut-Update

Das Gefahrgutrecht für den Straßenverkehr ändert sich im Rhythmus von 2 Jahren. Folgende Vorschriften und Richtlinien sind u.a. von diesem regelmäßigen Wandel betroffen:

ADR
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

GGVSEB
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

GGAV
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

RSEB
Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut

Zusätzlich hat es in den letzten Monaten z.B. auch wegen der Corona-Pandemie weitere Änderungen gegeben. Doch welche dieser Änderungen haben noch Gültigkeit?

Bei vielen Mitmenschen werden verschiedene Themen mit Neuerungen gut im Kopf abgespeichert, ohne sich eventuelle Ablauffristen genauso gut zu merken. In diesem Artikel wird auf ausgewählte Beispiele eingegangen und auf evtl. Ablauftermine hingewiesen.

  • Die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 ADR angegebenen Mengen werden überschritten, jedoch werden je Beförderungseinheit nicht mehr als 500 L/kg gefährliche Güter befördert.
  • Die nach Abschnitt 5.4.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a ADR vorgeschriebenen Papiere werden nicht mitgeführt.
  • Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 in Verbindung mit Abschnitt 8.2.3 ADR ist nicht erfolgt.
  • Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenver packungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.
  • Die Beförderungseinheit ist nicht mit einem tragbaren Feuerlöschgerät mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver nach Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR ausgerüstet.

Zusätzlich hat es in den letzten Monaten z.B. auch wegen der Corona-Pandemie weitere Änderungen gegeben. Doch welche dieser Änderungen haben noch Gültigkeit?

Bei vielen Mitmenschen werden verschiedene Themen mit Neuerungen gut im Kopf abgespeichert, ohne sich eventuelle Ablauffristen genauso gut zu merken. In diesem Artikel wird auf ausgewählte Beispiele eingegangen und auf evtl. Ablauftermine hingewiesen.

Duldungsregelung für die Beförderung von Hygieneprodukten (z.B. Desinfektionsmittel) und medizinischen Produkten, welche als Gefahrgut den Verpackungsgruppen II und III zugeordnet sind.

Folgende Verstöße werden nicht geahndet:

  • Die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 ADR angegebenen Mengen werden überschritten, jedoch werden je Beförderungseinheit nicht mehr als 500 L/kg gefährliche Güter befördert.
  • Die nach Abschnitt 5.4.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a ADR vorgeschriebenen Papiere werden nicht mitgeführt.
  • Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 in Verbindung mit Abschnitt 8.2.3 ADR ist nicht erfolgt.
  • Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenver packungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.
  • Die Beförderungseinheit ist nicht mit einem tragbaren Feuerlöschgerät mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver nach Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR ausgerüstet.

So ergaben sich Beförderungen mit Befreiungen von fast allen Gefahrgutvorschriften obwohl diese Transporte durchaus kennzeichnungspflichtig (mit orangefarbenen Tafeln) sein konnten.

Diese Duldungsregel war bis zum 31.03. 2021 befristet.

Da wegen der Pandemie viele Kurse oder Prüfungen nicht durchgeführt werden konnten, hat es für Gefahrgut-Fahrpersonal mit ADR-Schulungsbescheinigung sowie Gefahrgutbeauftragte die Möglichkeit gegeben, trotz abgelaufenen Schulungsbescheinigungen weiterhin legal im Einsatz zu bleiben.

Diese Möglichkeiten waren mit zwei Verlängerungen gültig und wurden auch von einigen anderen ADR-Vertragsstaaten bis maximal 01.10. 2021 zur Anwendung gebracht.

Für die Anwendung des Leitfadens zur Nutzung des elektronischen Gefahrgutbeförderungsdokuments gibt es in Deutschland eine weitere Trusted Party 1 (TP 1):

DB Systel GmbH Business Solutions Transport Logistics
Kleyerstraße 27
60326 Frankfurt am Main
db.systel.tp1@deutschebahn.com

Für die vorherige Variante gibt es seit 17.12. 2021 für Unternehmen, welche bis zum 31.1. 2022 die Vorgaben der Veröffentlichung im VkBl. 2015 S. 450 erfüllten, diese Möglichkeit bis zum 31.12.2022 in Deutschland weiterhin nutzen zu können. Siehe auch den Artikel in der Berufskraftfahrer-Zeitung 11-12/2021.

Das „Verkehrsministerium“ hat eine neue Benennung.
ALT: Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI)
NEU: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Auch bei Tunneln mit Tunnelbeschränkungscode gibt es manchmal Aktualisierungen.


https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/beschraenkung-der-nutzung-von-strassentunneln-gemaess-adr.html









Hier gilt die Empfehlung: Regelmäßige Sichtung der aktuellen Übersicht auf der Inter netseite des BMDV. Dort befindet sich auch eine zusätzliche Informationsquelle mit Hinweisen anderer ADR-Vertragsstaaten zur Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln. Hinweis: Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen.

Über die Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnung (BKrFQV) gibt es die Möglichkeit, durchgeführte und bestandene Schulungen nach ADR (Basiskurs oder Auffrischungsschulung) bzw. über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen, als einen Tag / 7 Unterrichtseinheiten nach BKrFQV anrechnen zu können.

Eine dieser abgeschlossenen speziellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen kann jeweils nur einmal im Rahmen des fünfjährigen Weiterbildungsrhythmus angerechnet werden.

Sind seit dem Abschluss der speziellen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme mehr als fünf Jahre vergangen, ist eine Anrechnung nicht mehr zulässig.

In den nächsten Ausgaben der Berufskraftfahrer-Zeitung wird in loser Folge über die geplanten Änderungen im Gefahrgutrecht 2023 berichtet.

Hier eine kleine Auswahl:

  • Neue Benennung bei einigen UN-Nummer n
  • Aufnahme einer neuen UN-Nummer
  • Änderungen in verschiedenen Sondervorschriften
  • Geänderte Beförderungs- und Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte UN-Nummern
  • Neue Vorschriften für den Bau und die Zulassung von bestimmten FL-Fahrzeugen

Jörg Bolenius

- Anzeige -
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

zwei + 15 =

Aktuelle Beiträge

DAF XB: Neue Baureihe für den Verteilerverkehr

DAF stellt mit dem neuen XB eine komplette Baureihe von Verteilerfahrzeugen in der 7,5- bis 19-Tonnen-Klasse vor. Die Modellreihe umfasst auch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge. Mit den...

Volvo Trucks: 30 Jahre Volvo FH

30 Jahre ist es her, dass Volvo Trucks den Volvo FH vorstellte. Von Anfang an zeichnete sich das Flaggschiff von Volvo durch sein unverwechselbares...

Scania Smart Dash: Intelligente Lkw-Vernetzung

Mit Produktionsbeginn Anfang 2024 rüstet Scania alle neu vom Band laufenden Lkw mit seinem digitalen Cockpit Smart Dash aus. Die digitale Systemplattform vereint Telematik-...

ADR: Übersicht von gängigen Kennzeichnungen nach Gefahrgutrecht

Wann sind wo welche Kennzeichnungen erforderlich – Teil 4 In diesem Artikel wird auf die Kennzeichnung von Fahrzeugen und Containern eingegangen, welche für gefährliche Güter...

Mercedes-Benz Trucks: Sommererprobung des eActros 600

Mercedes-Benz Trucks hat die Sommererprobung des batterieelektrischen eActros 600 für den Fernverkehr erfolgreich abgeschlossen. Rund fünf Wochen lang testeten Versuchsingenieure den E-Lkw bei hohen...

Lang-Lkw: Dürfen gefährliche Güter in Deutschland mit Lang-Lkw befördert werden?

Vorgaben aus der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) passen nicht immer mit den Vorgaben aus dem...

Digitale Fahrtenschreiber: GEN2 v2 nun auch von Stoneridge

Anknüpfend an den Bericht „Continental: Typenzulassung für VDO DTCO 4.1“ und unserer Darstellung „Digitale Fahrtenschreiber: Entwicklung der Generationen“ (beide abgedruckt in der BERUFSKRAFTFAHRER-Zeitung, Ausgabe...