- Anzeige -
Anzeige: SpanSet
- Anzeige -

ADR 2023: Änderungen im Gefahrgutrecht–Teil 3

Im Rhythmus von 2 Jahren (alle ungeraden Jahre) werden die Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße geändert beziehungsweise aktualisiert.

In dieser Artikelreihe wird auf ausgewählte geplante Details im ADR 2023 eingegangen, welche auf den Entwürfen der deutschen Übersetzungen der Änderungen vom März und Mai 2022 beruhen und sich an Fahrpersonal, Verpacker, Verlader, Absender sowie andere verantwortliche Personen gruppen richten.

Bitte beachten Sie auch die einleitenden Hinweise aus Teil 1 und Teil 2 dieser Artikelserie in den Ausgabe 7-8/ 2022 und 9-10/2022.

Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, IBC, Großverpackungen und Tanks

4.1.1.15

Bei Kombinations-lBC bezieht sich die Verwendungsdauer auf das Herstellungsdatum
des Innenbehälters.

4.1.1.20.2

Geänderte Mengenangaben für Druckgefäße in Bergungsdruckgefäßen (1.000 Liter wird
zu 3.000 Liter).

4.1.3.3

Für Verschläge oder Paletten (ohne Codierung) bestehen keine Masse- oder Volumenbegrenzungen, die allgemein für Verpackungen gelten.
Ausnahme: ln Verpackungsanweisungen oder Sondervorschriften ist etwas
anderes angegeben.

4.1.4

Änderungen in diversen Verpackungsanweisungen / Betrifft: P 003, P 004, P 005, P 006,
P 130, P 137, P 144, P 200, P 205, P 206, P 208, P 408, P 409, P 410, P 620, P 621,
P 800, P 801, P 903, P 905, P 906, P 907, P 909, P 910, P 911,
lBC 02, lBC 07, IBC 08, IBC 100, IBC 520, LP 02 und LP 906

Die Buchstaben stehen für die Arten der Verpackungen:
P = Verpackungen
IBC = Großpackmittel
LP = Großverpackungen

4.1.6.8

Schutzkappen werden um Schutzkörbe ergänzt und andere Schutzvorrichtungen werden
zu dauerhaften Schutzbefestigungen.

Teilweise wird die zulässige Nettomasse erhöht oder kleinere Änderungen eingefügt. Die Verpackungsanweisung P 200 / Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel für Gase beinhaltet umfangreichere Änderungen.

Beispiele: Verschiedene Versandstücke und Großpackmittel
Beispiele: Verschiedene Versandstücke und Großpackmittel
Beispiele: Verschiedene Versandstücke und Großpackmittel
4.2.5.2.6

Anweisungen für ortsbewegliche Tanks T 1 – T 22 Zusatz:
Die Anweisungen für ortsbewegliche Tanks mit Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) gelten für Stoffe der Klassen 1, 3, 5.1, 6.1, 6.2, 8 und 9.
Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Kapitels 6.9.
Auch T 23 = UN 3109 und T 50 = UN 1012 werden geändert.

Beispiel: Ortsbeweglicher Tank mit OFFSHORE-Zulassung

Teil 5 Vorschriften für den Versand

5.2.1.9.2

Kennzeichen für Lithiumbatterien nach SV 188 Das Doppelsternchen mit der Erläuterung „Telefonnummer“ für zusätzliche lnformationen entfällt.

5.3.2.1.5

Geänderte Bemerkung: „Dieser Absatz muss nicht für Fahrzeuge, mit denen Container für die Beförderung in loser Schüttung, Tanks und MEGC mit einem höchsten Fassungsraum von 3.000 Litern befördert werden, angewendet werden.“ Betrifft seitlich angebrachte orangefarbene Tafeln mit Nummern.

Container und seitlich angebrachte orangefarbene Tafel
Container und seitlich angebrachte orangefarbene Tafel
5.4.1.1.3.2

Wenn am Verladeort keine Möglichkeit besteht, die genaue Menge der Abfälle zu messen, darf in den folgenden Fällen die Menge gemäß Absatz 5.4.1.1.1f) unter folgenden Bedingungen geschätzt werden:

a) für Verpackungen ist im Beförderungspapier eine Liste der Verpackungen mit Angabe des Typs und des Nennvolumens beigefügt;
b) für Container erfolgt die Schätzung auf der Grundlage ihres Nennvolumens und anderer verfügbarer Informationen (z.B. Art des Abfalls, durchschnittliche Dichte, Füllungsgrad);
c) für Saug-Druck-Tanks für Abfälle ist die Schätzung begründet (z.B. durch eine vom Absender zur Verfügung gestellte Schätzung oder durch die Ausrüstung vom Fahrzeug).

Eine solche Schätzung der Menge ist nicht zugelassen für:

– Freistellungen, für die eine genaue Menge entscheidend ist (z.B. Unterabschnitt 1.1.3.6/ 1.000-Punkte-Regel);
– Abfälle, welche die in Absatz 2.1.3.5.3 genannten Stoffe oder Stoffe der Klasse 4.3 enthalten;
– andere Tanks als Saug-Druck-Tanks für Abfälle.

Im Beförderungspapier ist u.a. zu vermerken:
IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ABSATZ 5.4.1.1.3.2 GESCHÄTZTE MENGE“.

Abfalltransport
Beispiele: Bergungsverpackungen
Beispiele: Bergungsverpackungen
5.4.1.1.5

Auch andere Verpackungen oder Großverpackungen größerer Abmessungen, können aufgrund ihres Typs und ihrer Prüfanforderungen für eine Verwendung als Bergungsverpackung geeignet sein.
lm Beförderungspapier ist nach der Beschreibung der Güter das Wort BERGUNGSVERPACKUNG hinzuzufügen.

5.4.1.1.16

Der Eintrag SONDERVORSCHRIFT 640 X entfällt. ACHTUNG: siehe NEU 5.4.1.1.21.

5.4.1.1.21

Wenn gemäß einer Sondervorschrift in Kapitel 3.3 zusätzliche Angaben erforderlich sind, müssen diese zusätzlichen Angaben im Beförderungspapier aufgenommen werden. Beispiel: Mit Eintrag „Sondervorschrift 640 X“.

5.4.1.1.24

Für die Beförderung von Gasflaschen mit USA-Zulassung ist im Beförderungspapier entweder der Text „BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.7.1“ bzw. „BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.7.2“ zusätzlich gefordert.

5.4.1.2.2e)

Bei der Beförderung der UN-Nummer 1012 muss im Beförderungspapier nach der offiziellen Benennung für die Beförderung die Benennung des spezifischen beförderten Gases in Klammern angegeben sein (siehe Kapitel 3.3, SV 398).

5.4.2

Wenn einer Beförderung gefährlicher Güter in Containern eine Seebeförderung folgt, ist von den für das Packen des Containers Verantwortlichen dem Seebeförderer ein Container-/ Fahrzeugpackzertifikat nach Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes zur Verfügung zu stellen.

In den nächsten Ausgaben der BERUFSKRAFTFAHRER-Zeitung wird auf weitere geplante Änderungen im ADR 2023 eingegangen.

Jörg Bolenius

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

4 × 3 =

Aktuelle Beiträge

EuGH: Urteil zum EU-Mobilitätspaket

Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Nichtigkeitsklagen gegen das Mobilitätspaket erhoben, das im Jahr 2020 vom Unionsgesetzgeber,...

Daimler Truck auf der IAA Transportation 2024

Bei Daimler Truck stehen auf der IAA Transportation 2024 in Hannover die Themen Dekarbonisierung und Digitalisierung im Fokus. Das Messe-Highlight von Daimler Truck ist...

Krone: Premieren auf dem IAA-Stand

Auf der IAA Transportation 2024 in Hannover geht Krone mit dem zukunftsweisenden Konzept „Dimensions in Motion“ an den Start. Auf dem Messestand C40 in Halle...

Scania: Großglockner-Testfahrt mit E-Lkw

Auf der IAA TRANSPORTATION ist das Thema Elektromobilität eines der Hauptthemen. Alle Hersteller arbeiten mit Hochdruck daran und bieten bereits serienreife Lösungen an. Es...

MAN Truck & Bus: Weltpremiere für den MAN eTGL auf der IAA

Zur IAA 2024 stellt MAN Truck & Bus den neuen MAN eTGL vor. Der elektrisch betriebene 12-Tonner rundet das MAN Elektro-Lkw-Portfolio um den leichten...

75-jähriges DAF-Jubiläum: Generationen-Vergleich

2024 wird nicht nur das 75-jährige Jubiläum der Lkw-Produktion bei DAF (1949–2024) gefeiert, auch die über 50-jährige Partnerschaft mit dem österreichischen DAF-Handelspartner Tschann liefert...

DAF: Elektro-Lkw im Praxiseinsatz

DAF Trucks bereitet sich auf die Serienproduktion von vollelektrischen Lkw vor. Mehrere Transportunternehmen in den Niederlanden haben bereits eine Reihe von Fahrzeugen in Betrieb...