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Sicherheit: Regelmäßige Unterweisungen

Die Tätigkeiten eines Berufskraftfahrers sind vielseitig und anspruchsvoll. Er steuert sein Fahrzeug, führt Servicearbeiten an ihm durch und ist mit Ladetätigkeiten beschäftigt. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Streckenplanung und hält den Kontakt zum Kunden. Damit er seinen Beruf sicher und unfallfrei ausüben kann, müssen zum einen Fahrzeug und Arbeitsmittel in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand sein. Zum anderen hängt seine Sicherheit auch wesentlich vom eigenen Verhalten ab. Regelmäßige Unterweisungen der Lkw-Fahrer sollen dazu beitragen, sicheres Verhalten zu vermitteln und einzuüben.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, so fordert es das Arbeitsschutzgesetz. Infolgedessen hat er die Gefährdungen, denen seine Fahrer ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen.

Falls erforderlich sind von ihm geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdungen zu beseitigen oder zu entschärfen.

Aber nicht immer lassen sich alle Risiken restlos vermeiden, daher muss auf bestehende Restrisiken durch regelmäßige Unterweisungen deutlich hingewiesen werden.

Sind bei bestimmten Arbeitsabläufen, etwa beim An- und Abkuppeln von Fahrzeugen, besondere Regeln zu beachten, hat der Unternehmer Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache aufzustellen. Diese werden im Rahmen der Unterweisungen mit den Fahrern besprochen und im jeweiligen Arbeitsbereich ausgehängt.

Wer muss unterweisen?

Verantwortlich für die Durchführung der Unterweisungen ist die Unternehmensleitung. Es ist ihr aber freigestellt, diese Aufgabe auf direkte Vorgesetzte, etwa den Verkehrsleiter zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der Unterweisende erfahren und fachkundig ist Sicherheit: Regelmäßige Unterweisungen und sich mit dem jeweiligen Aufgabengebiet sowie den dabei möglicherweise auftretenden Gefährdungen auskennt. Zudem muss er über die notwendigen Weisungsrechte verfügen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt können bei der Unterweisung unterstützend tätig werden.

Warum Erstunterweisung?

Eine ausführliche Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit bedürfen neu eingestellte Fahrer, aber auch Aushilfsfahrer, die nur vorübergehend im Betrieb tätig sind. Schließlich sind sie unerfahren im Umgang mit den im Betrieb eingesetzten Fahrzeugen und Arbeitsmitteln, zudem sind ihnen die betrieblichen Strukturen und Regelungen noch fremd.

Wie oft ist zu unterweisen?

Die Unterweisung der Fahrer muss während ihrer Arbeitszeit erfolgen. Sie ist mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte aufzufrischen. Zusätzliche Unterweisungen innerhalb der Jahresfrist können bei neuen Fahrzeugen oder besonderen Vorkommnissen, wie einem Unfall, erforderlich sein.

In welcher Form?

Die Unterweisungsthemen sollten in Gesprächsrunden erörtert werden. Es ist zweckmäßig bestimmte Inhalte nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zu vermitteln. Beispielsweise sind die Handgriffe zur Durchführung besonderer Ladungssicherungsmaßnahmen zunächst vorzuführen und dabei zu erklären. Anschließend sind sie durch die Fahrer selbstständig einzuüben. Unterweisungen, die ausschließlich mit elektronischen Hilfsmitteln erfolgen, entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Lernprogramme dürfen die herkömmliche Unterweisung nur ergänzen.

Dokumentation

Jede Unterweisung ist zu dokumentieren. Angaben, wie Betriebsteil, Datum und Inhalt der Unterweisung, Namen der Unterwiesenen und des Unterweisenden sind darin anzugeben. Die Fahrer bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme und dass sie den Inhalt verstanden haben.

Nach der Unterweisung

Nach der Unterweisung sollten die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst und der Erfolg der Unterweisung durch Verständnisfragen überprüft werden. Ferner sollten Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise wie ab sofort bestimmte Tätigkeiten auszuführen sind. Konkrete Vereinbarungen schaffen Verbindlichkeit und die Inhalte der Unterweisung bleiben besser in Erinnerung. Die Umsetzung des sicheren Verhaltens sollte durch den Vorgesetzten zumindest stichprobenartig kontrolliert werden.

Unterweisungsthemen

Neben den allgemeinen Themen, wie Verhalten bei einem Unfall, Erste Hilfe und Brandschutz, sind insbesondere tätigkeitsbezogene Inhalte, die auf die Gefährdungen von Berufskraftfahrern zugeschnitten sind, zu vermitteln. Nachfolgend eine Übersicht von Unterweisungsinhalten, die auf die jeweiligen Arbeitssituationen anzupassen sind:

Richtig ein- und aussteigen

Durch unsachgemäßes Ein- und Aussteigen aus dem Fahrerhaus besteht Verletzungsgefahr durch Herabstürzen. Es ist daher untersagt, Reifen, Radnaben oder den Unterfahrschutz zum Auf- und Absteigen zu benutzen. Niemals aus dem Fahrerhaus springen, die Gelenke werden dadurch extrem beansprucht. Auch solche täglichen Abläufe sollten thematisiert und am Fahrzeug demonstriert werden:

  • Vorwärts einsteigen und rückwärts aussteigen.
  • Vor dem Öffnen der Tür den nachfolgenden Verkehr beachten.
  • Eine Hand am Haltegriff und eine Hand an der Haltestange.
  • Nicht mit Gegenständen in den Händen ein- oder aussteigen.
  • Festes Schuhwerk tragen – keine Schlappen oder Latschen.

Sicherheitsschuhe und Warnweste

Zum Führen des Fahrzeugs ist den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen, so fordert es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“.

Holzpantinen, Clogs oder Sandaletten ohne Fersenriemen sind hierfür vollkommen ungeeignet.

Bei allen Ladetätigkeiten sind auf Grund der Gefährdungen Sicherheitsschuhe und Warnweste zu tragen. Sicherheitsschuhe bieten Schutz gegen Quetschungen und Verletzungen durch herunterfallende Teile und sorgen zudem für sicheren Halt und guten Auftritt.

Die Warnweste zählt zur Grundausstattung jedes Fahrers, denn im Verladebereich besteht erhöhte Gefahr, von rangierenden Flurförderzeugen angefahren zu werden.

Leitern richtig benutzen

Für diverse Arbeiten am Lkw werden häufig Anlegeleitern verwendet. Damit Stürze von der Leiter vermieden werden, sollte der richtige Einsatz von Anlegeleitern durch praktische Übungen am Fahrzeug trainiert werden.

  • Leiter auf einen festen Untergrund stellen.
  • Auf einen Anstellwinkel von ca. 65° bis 75° achten. Zu flaches Anlegen kann zum Wegrutschen, zu steiles Anlegen zum Umkippen führen.
  • Anlegeleiter mithilfe eines Leitergurts gegen seitliches Wegrutschen sichern.
  • Die obersten drei Sprossen nicht betreten. Es fehlt die Haltemöglichkeit, zudem kann die Leiter wegrutschen.

Herabfallende Ladung

Beim Öffnen von Bordwandverschlüssen besteht die Gefahr, dass Bordwände unbeabsichtigt aufschlagen und herabfallende Ladung den Fahrer verletzt. Daher ist vor dem Öffnen der Bordwände von einer sicheren Position aus zu prüfen, ob die Ladung dagegen drückt.

Selbst zuvor ordnungsgemäß gesicherte Ladung kann beim Lösen der Gurtspannung plötzlich ins Kippen oder ins Rutschen geraten. Auch hier gilt: Zurrgurt möglichst von einer sicheren Position aus lösen und die Ladung auf mögliche Bewegungen hin beobachten.

Sicheres An- und Abkuppeln von Fahrzeugen

Beim Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Damit das An- und Abkuppeln sicher durchgeführt wird, müssen den Fahrern bestimmte Regeln und Hinweise vermittelt werden. Sachdienlich ist es, die praktischen Abläufe am Lastzug einzuüben.

Die Berufsgenossenschaft BG Verkehr bietet als Unterweisungshilfe u.a. die Karte „Güterkraftverkehr G1, Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern“ mit den wichtigsten Sicherheitsregeln an.

Rückwärtsfahren mit Einweiser

Jährlich ereignen sich tödliche Unfälle durch rückwärtiges Rangieren von Lkw. Ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, der sich nicht immer vermeiden lässt.

Paragraph 46 der DGUV Vorschrift 70 fordert vom Fahrer, dass er nur rückwärtsfahren darf, wenn sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden. Andernfalls hat er sich einweisen zu lassen. Folgende Punkte hat der Fahrer dabei zu beachten:

  • Nicht ruckartig, sondern vorsichtig anfahren.
  • Beim Rückwärtsfahren nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Ständig bremsbereit sein.
  • Sofort anhalten, wenn der Einweiser nicht mehr im Rückspiegel zu sehen ist.

Laden und Sichern

Be- und Entladetätigkeiten gefährden unmittelbar die daran Beteiligten selbst. Ist jedoch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gegeben, sind auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Der Fahrer ist daher regelmäßig anzuweisen, die Sicherheitsregeln einzuhalten. Zum Beispiel:

  • Tragepflicht von Sicherheitsschuhen und Warnweste.
  • Fahrzeug an der Laderampe sichern: Feststellbremse betätigen und Unterlegkeile anlegen.
  • Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich des Staplers.
  • Einhalten der Vorgaben des Lastverteilungsplans, wie Nutzlast, zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Achslasten.
  • Kontrolle der zulässigen Fahrzeugabmessungen vor Fahrtantritt.
  • Kontrolle der durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen.

Abfahrtkontrolle – kein notwendiges Übel

Die Abfahrtkontrolle vor Fahrtantritt ist die Pflicht eines jeden Berufskraftfahrers – auch wenn sie Zeit in Anspruch nimmt. Der regelmäßige Fahrzeugcheck hat Vorteile: Mängel werden rechtzeitig erkannt und können behoben werden. Das erspart mitunter böse Überraschungen während der Fahrt. Die Fahrer sind daher anzuweisen, die Abfahrtkontrolle konsequent und gewissenhaft durchzuführen.

Um den Fahrern die Kontrolle zu erleichtern, sollte eine auf das Fahrzeug abgestimmte Checkliste zur Verfügung gestellt werden. Wichtige Informationen zur Erstellung einer solchen Checkliste bieten die Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers und der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“. Als Unterweisungshilfe stellt die BG Verkehr die Karte „Güterkraftverkehr G4, Abfahrtkontrolle“ zur Verfügung.

Unterweisungshilfen

Die BG Verkehr bietet ein Unterweisungs-Startpaket sowie Unterweisungskarten zu verschiedenen Themen des Güterkraftverkehrs an. Aber aufgepasst! Diese Vorlagen sind auf die Besonderheiten des Betriebes anzupassen, deshalb sind bei Bedarf eigene Eintragungen auf den Karten vorzunehmen. Die Unterweisungsmaterialien können von Mitgliedsunternehmen kostenfrei bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Eine Übersicht findet sich unter https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/unterweisungsmedien

Tipps: Unterweisungen planen und durchführen

  1. Unterweisungsinhalte bestimmen.
  2. Beginn, Zeitdauer und Ort der Unterweisung festlegen.
  3. Fahrer informieren und einladen.
  4. Leicht verständlich und praxisorientiert sollte die Unterweisung sein.
  5. Besser 6 x 10 min als 1 x 1 Stunde.
  6. Fahrer einbeziehen und motivieren.
  7. Handgriffe vormachen und einüben lassen.
  8. Durch Rückfragen überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden.
  9. Unterweisung dokumentieren und unterschreiben lassen.
  10. Kontrollieren, ob die besprochenen Verhaltensweisen auch umgesetzt werden.

Dieter Bachmann

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