Beschlossen: Lkw-Maut wird drastisch erhöht

Die Bundesregierung hat am 14.06.2023 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Das bedeutet für die meisten aktuell eingesetzten Lkw eine drastische Mauterhöhung.

Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen. Emissionsfreie Fahrzeuge werden zunächst bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Im sich anschließenden Zeitraum sind für diese Fahrzeuge ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz zu entrichten.

Die Verwendung der Mauteinnahmen wird neu geregelt. Die Hälfte der Mauteinnahmen ist weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden und im Übrigen für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege.

Aufgrund der neuen Mautsätze werden bis zum 1.12.2027 Mauteinahmen in Höhe von mehr als 71 Milliarden Euro für den Bund erwartet.

Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro. Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge finden Sie unter folgendem Link: www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut

Reaktion des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL):

Fassungslosigkeit über Lkw-Mautverdopplung zum 1. Dezember 2023

Anlässlich des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, mit dem u.a. eine annähernde Verdopplung der Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 verbunden ist, erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt:

„Bei den mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen herrscht Fassungslosigkeit über die von den Grünen vorangetriebene und nun von der Bundesregierung beschlossene Mautverdopplung zum 1. Dezember. In einer Mischung aus Existenzsorgen, Wut und empfundener Geringschätzung über die tägliche Leistung dieser systemrelevanten Branche bei der Versorgung der Bevölkerung haben den BGL unzählige Hilferufe und Appelle erreicht. In einer Social Media – Kampagne zeigt das Gewerbe hierfür der Bundesregierung die Rote Karte.

Da es am Markt kaum emissionsfreie Lkw und keine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur gibt, gleicht die Mautverdopplung einer Steuererhöhung, die nicht vermieden werden kann! Die Verbraucher zahlen die Rechnung und dort, wo nach den Kostenexplosionen in den letzten Jahren weitere Preissprünge nicht machbar sind – vor allem auf dem Land –, fürchten viele Mittelständler, ihre Betriebe aufgeben zu müssen.

Das Parlament muss daher diesen sinnlosen Inflationstreiber stoppen, zu seriöser Wirtschafts- und Klimapolitik zurückkehren und eine ordentliche, planbare Mautreform auf den Weg bringen!“

Der BGL fordert für die anstehenden parlamentarischen Beratungen:

  1. Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf 2025.
  2. Einführung eines Stufenmodells für die CO2-Maut, das Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Fahrzeugen sowie Flächenverfügbarkeit alternativer Tank- und Ladeinfrastruktur Rechnung trägt und mit 100 € pro Tonne CO2 startet.
  3. Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen durch Mautvorteile entsprechend dem tatsächlichen CO2-Vorteil.
  4. Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut.
  5. Verzicht auf die Ermächtigung, die Maut in Stoßzeiten zu erhöhen oder bei wenig Verkehr zu ermäßigen, da dies in Preisverhandlungen mit Auftraggebern nicht kalkulierbar ist und zulasten des mittelständischen Gewerbes geht.
  6. Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms mit Mauterhöhung und Mautausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 t zGM.
  7. Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße, um Mehreinnahmen in die marode Straßeninfrastruktur, den Lkw-Stellplatzausbau sowie die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs investieren zu können.

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