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HVO: Flächendeckende Einführung

Tankstellen in Deutschland können künftig auch paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten, die zum Beispiel aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurden. So hat es das Bundeskabinett Ende November mit einer Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen.

Paraffinische Dieselkraftstoffe können bereits heute fossilem Diesel beigemischt werden. Künftig dürfen sie auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden.

Mit der Novellierung der 10. BImSchV sollen paraffinische Dieselkraftstoffe (XTL) für den Einsatz im Straßenverkehr als Reinkraftstoff in Verkehr gebracht werden können. Dazu wird paraffinischer Dieselkraftstoff nach der Norm DIN EN 15940 für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen. Die Änderung der 10. BImSchV schließt zum einen Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils) ein. Zum anderen führt die Aufnahme dazu, dass auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangsstoffen, wie der Kraftstoff GtL (Erdgas-Basis), an Tankstellen angeboten werden können.

Die Novelle der 10. BImSchV bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit der Novelle der 10. BImSchV werden außerdem europarechtliche Vorgaben umgesetzt, z.B. Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Sie sieht die Einführung von B10 Diesel vor, also konventionellem Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt werden kann. Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht Diesel B10- oder XTL-verträglich sind, muss weiterhin Diesel B7 an Tankstellen verfügbar bleiben. Deshalb wird Diesel B7 als Bestandsschutzsorte eingeführt. Beide Kraftstoffe sollen an der Tankstelle nach einheitlichem europäischen System ausgezeichnet werden.

Tankstellenbetreiber müssen künftig Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen. Dort steht künftig der Name der Dieselsorte, also „Diesel B10“. Das „B“ steht für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für XTL wird an Zapfsäulen „Paraffinischer Diesel“ zu lesen sein.

Alle Fahrer von Fahrzeugen, die keinen Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10- oder XTL haben, sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte „Diesel B7“ tanken.

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