- Anzeige -
Anzeige: SONAX
- Anzeige -

Europäisches Parlament: Lockerung der Beschränkungen für grenzüberschreitende Lkw-Vermietung

  • Die Anmietung eines Lkw ohne Fahrer aus einem anderen EU-Land wird einfacher.
  • Besser reagieren auf kurzfristige oder saisonale Nachfragespitzen bei Miet-Lkw.
  • Nutzung von Mietfahrzeugen aus einem anderen EU-Land für mindestens zwei Monate im Jahr möglich.

Die am 5.4.2022 angenommenen neuen Vorschriften sorgen für weniger Beschränkungen für die Nutzung gemieteter Liefer oder Lastwagen ohne Fahrer aus einem anderen EU-Land.

Das Parlament hat endgültig grünes Licht für die bereits mit den EU-Regierungen vereinbarte Aktualisierung der EU-Vorschriften gegeben, die eine verpflichtende Mindest-Marktöffnung für die Nutzung von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr festlegen (Kleintransporter oder Lkw), die ohne Fahrer angemietet werden.

Mehr Möglichkeiten zur Deckung des saisonalen Bedarfs

Das neue Gesetz lockert die bestehenden Beschränkungen für die Anmietung dieser Fahrzeuge aus anderen EU-Ländern. Es wird Verkehrsunternehmen, Vermietungs- und Leasingfirmen ermöglichen, kurzfristige, saisonale oder vorübergehende Nachfragespitzen zu decken oder defekte oder beschädigte Fahrzeuge zu ersetzen. Es wird auch einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten, da Mietfahrzeuge tendenziell neuer als die Fahrzeuge einer durchschnittlichen Fahrzeugflotte und daher zudem im Durchschnitt sicherer und weniger umweltbelastend sind.

Begrenzte Zeit und Anzahl

Die Abgeordneten haben in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass Transportunternehmen Mietfahrzeuge, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, für mindestens zwei Monate pro Jahr nutzen können (die derzeitigen Vorschriften erlauben nur die Nutzung von Mietfahrzeugen, die in demselben Mitgliedstaat zugelassen sind wie das mietende Unternehmen). Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch auch vorschreiben, dass diese Fahrzeuge nach 30 Tagen der Nutzung gemäß ihren nationalen Vorschriften zugelassen werden müssen.

Die Unternehmen müssen ihren nationalen Behörden die Nutzung von Mietfahrzeugen melden, um die Rechtmäßigkeit der Transportunternehmen zu überwachen und zu kontrollieren. Die EU-Länder können auch die Zahl der Mietfahrzeuge begrenzen, die Unternehmen einsetzen dürfen, aber dank der Europaabgeordneten darf diese Grenze nicht unter 25 Prozent der gesamten von einem Unternehmen eingesetzten Nutzfahrzeugflotte liegen.

Mehr unternehmerische Freiheit

EP-Berichterstatterin Cláudia Monteiro de Aguiar (EVP, PT) sagte: „Die neuen Regeln werden es den Unternehmen ermöglichen, leichter zusätzliche Lkw zu mieten, anstatt sie zu kaufen, um den saisonalen Bedarf zu decken. Sie geben den Unternehmen auch mehr Entscheidungs- und unternehmerische Freiheit sowie die Möglichkeit, ihre Ressourcen bestmöglich einzusetzen, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt und die Verkehrssicherheit verbessert.“

Nächste Schritte

Die Vorschriften werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben 14 Monate Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

acht + 12 =

- Anzeige -
Anzeige: SpanSet

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Neuer eActros 400 und zahlreiche neue Varianten

Mit seinem batterieelektrischen Fernverkehrs-Lkw eActros 600 fertigt Mercedes-Benz Trucks seit Ende 2024 eine Alternative zu Diesel-Lkw in Serie. Auf Basis der Technologie des eActros...

MAN Truck & Bus: Vollelektrischer Reisebus Lion’s Coach E

Nach Einführung der Lion’s City E Familie für den Stadt- und Überlandeinsatz mit nahezu 3.000 produzierten eBussen seit 2019 setzt MAN mit dem Lion’s...

Volvo Trucks: Fahrerwarnsystem mit Augen-Kontroll-Kamera

Volvo Trucks rüstet sein Fahrerwarnsystem mit einer Augen-Kontroll-Kamera auf, um Lkw-Fahrer noch besser zu unterstützen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Damit erfüllt Volvo Trucks...

SONAX: Durchblick in der Winterzeit

Der nächste Winter kommt bestimmt. Das bedeutet, kurze Tage mit Schmuddelwetter, Schnee, Eis und Regen für etliche Wochen. Um da immer den richtigen Durchblick...

NUFAM 2025: Treffpunkt der Nutzfahrzeugbranche

Vier Tage, vier Hallen, gut 430 Aussteller und ein brandneues Außengelände: Die Messe Karlsruhe wird vom 25. bis 28. September 2025 zum neunten Mal...

Gefahrgut: Neuerungen in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB)

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden vom Bundesministerium für Verkehr...

NUFAM 2025: Programm für Berufskraftfahrer

Die NUFAM ist eine besondere Nutzfahrzeugmesse. Sie ist für Fachbesucher und für Privatbesucher gleichermaßen konzipiert. Für Berufskraftfahrer und deren Familien gibt es wie immer...