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BMDV: Digitale Fahrzeugdokumente

Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Mit dem Entwurf werden Rechtsgrundlagen für Digitalisierungsprojekte geschaffen, die aktuell beim BMDV bereits in der Entwicklung sind. Dies umfasst insbesondere die Einführung eines digitalen Führerscheins, aber auch die Digitalisierung der Fahrzeugdokumente, wie z. B. einen digitalen Fahrzeugschein. Die Änderungen sind Voraussetzung, um die weiteren Einzelheiten dieser Projekte regeln zu können.

Wenn die Fahrzeugpapiere digitalisiert werden, können künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zuhause bleiben. Die Dokumente sind dann digital über das Smartphone nachweisbar.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Digitalisierungen von Verwaltungsprozessen:

• Digitale Parkraumkontrolle:
Der Einsatz digitaler Mittel soll die Effektivität von Parkraumkontrollen steigern, um den Kommunen zeitgemäße Handlungsspielräume für eine wirksame Parkraumbewirtschaftung zu geben. Mit dieser Änderung können Parkscheine hinter der Windschutzscheibe durch die digitale Angabe des Kennzeichens ersetzt werden, wie es bereits vom bisherigen „Handyparken“ per App bekannt ist.

• Fahrzeugdaten:
Die Fahrzeugdaten in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sollen zeitgemäß digital und adressatenfreundlicher nutzbar gemacht werden. Das KBA hat hierzu eine nutzerorientierte Online-Auskunft anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (sog. Fahrgestellnummer) auf seiner Internetseite entwickelt. Damit kann künftig jeder fahrzeuggenaue Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs (sog. Übereinstimmungsbescheinigungen) abrufen. Für die Inbetriebnahme bedarf es der datenschutzrechtlichen Grundlagen in diesem Gesetzentwurf.

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit sind im Gesetzentwurf folgende Änderungen enthalten:

• Punktehandel:
Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, wird das Angebot des sogenannten Handels mit Punkten für Verkehrsverstöße ausdrücklich verboten. Gewerbsmäßige Handlungen werden mit einer hohen Geldbuße bis zu 30.000 Euro bedroht. Damit sollen insbesondere gewerbliche Anbieter abgeschreckt werden, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass solche Angebote nach Verkehrsverstößen die Möglichkeit eröffnen, sich der Geldbuße, dem Fahrverbot und den Punkten für seinen Verkehrsverstoß zu entziehen.

• Unfallforschung:
Die vertiefte Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) soll fortentwickelt werden, um weiterhin wertvolle Empfehlungen zu Fahrzeugtechnik und Unfallvermeidungspotentialen liefern zu können. Diese dienen als Unterstützung für Entscheidungen der Politik und bei der Erarbeitung technischer Vorschriften für mehr Verkehrssicherheit.

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