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BMDV: Kabinett stimmt Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht zu

Der Berufskraftfahrermangel ist eines der drängenden Probleme der Branche. Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Darüber hinaus wird die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweise ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert.

Bundesminister Volker Wissing:

„Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich. Dabei nutzen wir auch die Chancen der Digitalisierung. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.“

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor.
  • Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Ukraine-Ausnahme-Verordnung ermöglicht Berufszugang

  • Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
  • Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.
  • Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.

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