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BGL e.V.: Be- und Entladen in Portugal

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. berichtet über eine interessante Entwicklung in Portugal.

In Portugal wurde eine Änderung der Rechtsvorschriften für Beförderungsverträge veröffentlicht, wonach es Lkw-Fahrern, abgesehen von wenigen Ausnahmen, untersagt ist, Be- und Entladevorgänge in Portugal durchzuführen. Darüber hinaus sieht die neue Verordnung auch bei Standzeiten im Rahmen der Be- und Entladung von mehr als zwei Stunden eine Entschädigung vor.

Die neue Verordnung ist am 11. September 2021 in Kraft getreten.

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