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BG ETEM: Gefahren erkennen

Auf einem Betriebshof können ähnlich unfallträchtige Situationen auftreten wie vor dem Werkstor. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in der aktuellen Webausgabe ihres Magazins „etem“ zusammengestellt, worauf Betriebe achten müssen, um gefährlichen Situationen vorzubeugen.

– Fußgängerwege deutlich kennzeichnen

Personen zu Fuß oder im Fahrzeug nutzen auf dem Betriebshof dieselben Wege und Flächen. Deshalb müssen Fußgängerwege klar und deutlich gekennzeichnet sein. Wo möglich Absperrungen durch Geländer, Pfosten, Absperrketten anbringen.

– Kreuzungen sichern

Kreuzungen werden vor allem bei schlechter Sicht durch Gebäudeteile oder Regalanlagen zu typischen Gefahrenstellen. Spiegel und Signalleuchten im Kreuzungsbereich sowie gekennzeichnete Fußgängerüberwege helfen dabei, sie zu entschärfen.

– Verkehre trennen

Wenn Beschäftigte Türen und Tore durchschreiten, laufen sie Gefahr, in rangierende Fahrzeuge hineinzulaufen. Wege für den Fahrverkehr sollten deshalb in einem Mindestabstand von einem Meter an Türen und Toren vorbeiführen. Wo möglich, sind Fußwege mit einem Geländer abzutrennen.

– Laderampen sichern

Bei ungesicherten Rampenabschnitten besteht erhöhte Absturzgefahr. Deshalb müssen Laderampen von mehr als einem Meter Höhe außerhalb von Be- und Entladestellen mit Absturzsicherungen ausgerüstet sein.

– Kritische Stellen gut ausleuchten

Mäßige Beleuchtung an kritischen Stellen erschwert die Sicht für fahrzeugführende und zu Fuß gehende Personen. Verkehrswege sowie Arbeits-, Verlade- und Lagerflächen müssen so ausgeleuchtet sein, dass eine sichere Benutzung gewährleistet ist.

– Rangierende Fahrzeuge einweisen

Erhöhtes Verletzungsrisiko: Vor allem beim Rückwärtsfahren besteht die Gefahr, dass die Fahrerin oder der Fahrer Menschen im Umkreis des Fahrzeugs nicht rechtzeitig wahrnimmt.
Deshalb: Einweisen lassen oder Assistenzsysteme nutzen.

– Fahrzeuge gegen Wegrollen sichern

Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können wegrollen. Die Fahrerin oder der Fahrer hat beim Abstellen auf ebenem Gelände die Feststellbremse zu betätigen und den kleinsten Gang einzulegen, bei Automatikgetriebe ist die Parksperre einzulegen. Auf abschüssigem Gelände und beim Be- und Entladen sind zusätzlich Unterlegkeile anzubringen.
Ebenfalls wichtig: Vor dem Aussteigen den Zündschlüssel abziehen.

– Gefährdungsbeurteilung erstellen

Verantwortliche im Unternehmen müssen den innerbetrieblichen Verkehr auch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

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