Seit dem 1. Januar 2019 sind überwiegend mit Erdgas betriebene Fahrzeuge von der Lkw-Maut befreit. Die Ausnahme gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Seit 1. Oktober 2021 haben sich mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes vom 8. Juni 2021 (BGBl. I S. 1603) jedoch die Voraussetzungen für die Mautbefreiung geändert.
Die Ausnahmeregelung wird auf werkseitig ausgelieferte Euro VI-Fahrzeuge beschränkt. Für nachträglich umgerüstete bzw. um ein oder mehrere Erdgastanks ergänzte Fahrzeuge sowie für Erdgas-Fahrzeuge, die nicht die Schadstoffklasse Euro VI erfüllen, ist die Mautbefreiung mit Ablauf des 30. September 2021 erloschen.