- Anzeige -
Anzeige: SONAX
- Anzeige -

BAG: Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

  • Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht gemäß Richtlinie 2003/59/EG1, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufkraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Dezember 2021 aktualisierte Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) veröffentlicht.

Sie sollen sowohl den betroffenen Fahrern und Unternehmern als auch den für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Behörden die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten.

Das BKrFQG hat seine Grundlagen in der Richtlinie 2003/59/EG1. Ziel ist die Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers und die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Diese Hinweise wurden im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises (BLAK) „Berufskraftfahrerrecht“ zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der europarechtlichen Grundlage der Richtlinie 2003/59/EG1 um eine Richtlinie handelt, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unmittelbar gilt, sondern von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war, können in diesen Anwendungshinweisen grundsätzlich nur Betrachtungsweisen und Auslegungen der nationalen gesetzlichen Regelungen durch die zuständigen Behörden in Deutschland wiedergegeben werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einzelnen Auslegungsfragen hiervon abweichende Auffassungen vertreten, bzw. die Umsetzung in das nationale Recht anderer Mitgliedstaaten abweichende Regelungen vorsehen.

Diese Anwendungshinweise sollen durch den BLAK „Berufskraftfahrerrecht“ regelmäßig fortgeschrieben und um die getroffenen Entscheidungen ergänzt werden. Es ist daher bei der Verwendung der Anwendungshinweise darauf zu achten, dass die jeweils aktuelle Fassung verwendet wird, welche jeweils auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de heruntergeladen werden kann.

Zum Download

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

fünf × eins =

- Anzeige -
Anzeige: SpanSet

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Neuer eActros 400 und zahlreiche neue Varianten

Mit seinem batterieelektrischen Fernverkehrs-Lkw eActros 600 fertigt Mercedes-Benz Trucks seit Ende 2024 eine Alternative zu Diesel-Lkw in Serie. Auf Basis der Technologie des eActros...

MAN Truck & Bus: Vollelektrischer Reisebus Lion’s Coach E

Nach Einführung der Lion’s City E Familie für den Stadt- und Überlandeinsatz mit nahezu 3.000 produzierten eBussen seit 2019 setzt MAN mit dem Lion’s...

Volvo Trucks: Fahrerwarnsystem mit Augen-Kontroll-Kamera

Volvo Trucks rüstet sein Fahrerwarnsystem mit einer Augen-Kontroll-Kamera auf, um Lkw-Fahrer noch besser zu unterstützen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Damit erfüllt Volvo Trucks...

SONAX: Durchblick in der Winterzeit

Der nächste Winter kommt bestimmt. Das bedeutet, kurze Tage mit Schmuddelwetter, Schnee, Eis und Regen für etliche Wochen. Um da immer den richtigen Durchblick...

NUFAM 2025: Treffpunkt der Nutzfahrzeugbranche

Vier Tage, vier Hallen, gut 430 Aussteller und ein brandneues Außengelände: Die Messe Karlsruhe wird vom 25. bis 28. September 2025 zum neunten Mal...

Gefahrgut: Neuerungen in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB)

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden vom Bundesministerium für Verkehr...

NUFAM 2025: Programm für Berufskraftfahrer

Die NUFAM ist eine besondere Nutzfahrzeugmesse. Sie ist für Fachbesucher und für Privatbesucher gleichermaßen konzipiert. Für Berufskraftfahrer und deren Familien gibt es wie immer...