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Kögel: Trailer-Förderung verlängert bis 15.6.2021

  • BMVI streicht Verknüpfung von Trailer-Förderung und Verschrottung sowie Kauf einer Zugmaschine.
  • Beantragung der Bezuschussung verlängert bis spätestens 15. Juni 2021.

Nach dem Antragsstart des Förderprogramms „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ (ENF) und der Veröffentlichung einer detaillierten Liste mit förderfähigen intelligenten Trailer-Technologien kippt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den umstrittenen Verschrottungszwang. Dieser verknüpfte bislang die Bezuschussung innovativer Trailer-Technologie mit der Verschrottung einer alten und dem Kauf einer neuen Zugmaschine.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die allein auf die Förderung der Anschaffung von Trailer-Technologie gerichtet sind. Eine Antragstellung ist bis spätestens 15. Juni 2021 bei der Bewilligungsbehörde möglich. Geförderte Trailer müssen in Deutschland bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen werden.

„Wir begrüßen, dass das BMVI die Verknüpfung der Förderung innovativer Trailer-Technologien mit der Verschrottung einer Zugmaschine aufgehoben hat. Diese Regelung war nicht praxisgerecht, da sie unter anderem außer Acht gelassen hat, dass auf eine Zugmaschine im Schnitt drei gezogene Einheiten kommen. Umso mehr freut es uns, dass nun auch Trailerhersteller und Flottenbetreiber ein unabhängiges Förderprogramm erhalten haben und die Wichtigkeit der Rolle des Trailers für nachhaltige Transportprozesse Anerkennung findet“, betont Thomas Eschey, Geschäftsführer Produktion und Technik bei Kögel Trailer.

Staat fördert Neuanschaffung mit bis zu 5.000 Euro

Mit bis zu 5.000 Euro oder maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten pro Trailer-Feature wird der Erwerb intelligenter Trailer-Technologie gefördert. Darunter fallen Technologien, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bieten und die so den Energieverbrauch des Gesamtzuges mindern. Dazu zählen auch Maßnahmen, welche die Ladekapazitäten erhöhen beziehungsweise die Zahl der Fahrten verringern. In diese Kategorie fallen Lang-Lkw, unter anderem der verlängerte Sattelauflieger Kögel Euro Trailer NOVUM (Lang-Lkw Typ 1) sowie Leichtbaufahrzeuge und solche mit Doppelstockeinrichtung. Der Kögel Euro Trailer NOVUM vereint Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit und ist dank des um zehn Prozent erhöhten Transportvolumens und einfacherer Bedienbarkeit ein wesentlicher Bestandteil, um Klimaziele in der Logistik zu erfüllen.

Weiterhin förderfähig sind kranbare Trailer sowie Kühlgeräte mit E- oder Hybridantrieb. Systeme wie OptiTire und Tire Pilot zur Reifendrucküberwachung oder aerodynamische Anbauteile wie OptiFlow SideWings profitieren ebenfalls von der Bezuschussung.

Das Bundesamt für Güterverkehr stellt in seinem digitalen Antragsportal ein neues, nur für die Trailerförderung gültiges, Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag muss durch den Käufer des Fahrzeugs gestellt werden. Zu beachten ist laut BAG, dass „die abschließende Prüfung der Förderfähigkeit konkreter Maßnahmen erst im Rahmen des jeweiligen Zuwendungsverfahrens erfolgt“

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