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Ladungssicherung: Welche Schulung ist sinnvoll?

Ladungssicherungsschulungen gibt es viele – sowohl als externe Schulung oder als Inhouse- Seminar. Man kann sie nach folgendem Raster einteilen:

  • Das Tagesseminar mit einer Dauer von vier bis acht Stunden.
  • Das Seminar gemäß VDI 2700a mit dem Erwerb des „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ und einer Dauer von mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten.
  • Die Schulungen zur Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) mit einer Dauer von sieben Zeitstunden.

Tagesseminar

Die Teilnahme an einem Tagesseminar ist freiwillig, denn es besteht zum Beispiel für Verlader oder Fahrer von Kleintransportern keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem derartigen Seminar.

Der zeitliche Umfang dieses Seminars ist nicht vorgegeben und auch der Inhalt kann variieren. So sollte es selbstverständlich sein, dass ein Seminar bei einem verladenden Unternehmen der Gefahrgutchemie anders strukturiert ist als ein Seminar bei einem Kurierdienst, der Arzneimittel transportiert.

Dennoch sollten folgende Themen behandelt werden: Rechtliche und physikalische Grundlagen, Belastbarkeit von Aufbauten und Zurrmitteln sowie Sicherungsarten.

Seminar gemäß VDI 2700a

Seit Januar 2002 gibt es den Ausbildungsnachweis Ladungssicherung.

Er wird offiziell als Richtlinie VDI 2700a bezeichnet. Die Teilnahme an diesem Seminar ist ebenfalls freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Erwerb dieses Ausbildungsnachweises.

Das Seminar zum Erwerb des „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen und die folgenden Ausbildungsinhalte sind zu behandeln:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Stabilität des Transportfahrzeugs
  • Zurrmittel für die Ladungssicherung
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Praktische Übungen
Als Schulungsnachweis erhält jeder Teilnehmer seinen persönlichen Ausbildungsnachweis und eventuell noch eine Teilnahmebescheinigung.

Schulung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Wer im gewerblichen Güterkraftverkehr ein Fahrzeug mit einem zGG über 3,5 Tonnen oder im gewerblichen Personenverkehr ein Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen fahren will, muss seine Qualifizierung nachweisen – es sei denn, er fällt unter eine Ausnahmeregelung.

Führerscheinneulinge müssen zuerst eine (beschleunigte) Grundqualifikation erwerben und danach jeweils innerhalb von fünf Jahren an der turnusmäßigen Fortbildungsschulung teilnehmen.

Eine weitere Möglichkeit zum Erwerb der Grundqualifikation ist der Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse (…) vermittelt werden.

Sogenannte „Besitzständler“ (wer die Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE vor dem 10.9.2008 bzw. die Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE oder C1E vor dem 10. 9.2009 erworben hat), brauchen keine Grundqualifikation nachzuweisen, allerdings sind auch diese „alten Hasen“ verpflichtet, die regelmäßige Weiterbildung zu absolvieren.

Die turnusmäßige Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden müssen nicht an einem Stück hintereinander absolviert werden, sondern sie können auf einzelne Blöcke mit einem zeitlichen Umfang von jeweils mindestens 7 Stunden pro Block aufgeteilt werden.

Für die Weiterbildung ist nur die Teilnahme an den Lehrgängen verpflichtend. Die Inhalte der Weiterbildung im Modul „Ladungssicherung“ sind gemäß Anlage 1 der BKrFQV festgeschrieben. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen! Die Teilnahme an den Weiterbildungsblöcken ist durch Teilbescheinigungen nachzuweisen. Die vollständige Weiterbildung wird dokumentiert.

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