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Fahrtenschreiber-Manipulation

Ein Bußgeld in Höhe von 12.000 Euro wegen einer Manipulation des Fahrtenschreibers, die das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bei einem bulgarischen Lkw festgestellt hatte, wurde nun vom zuständigen Amtsgericht bestätigt.

Bei dem Verstoß, der im Rahmen einer BALM-Kontrolle auf der A3 in der Nähe von Nürnberg festgestellt wurde, handelte es sich um einen Transport von der Türkei nach Deutschland. Nachdem der Lkw zur Begutachtung in eine Fachwerkstatt gebracht worden war, bestätigte sich der Verdacht der BALM-Kontrolleure: Der Fahrtenschreiber war rechtswidrig geöffnet und ein technisches Bauteil ausgetauscht worden. Durch Manipulationen am Fahrtenschreiber wurden drastische Überschreitungen der Lenk- und Arbeitszeiten des Fahrpersonals verschleiert und Ruhezeiten vorgetäuscht.

Statt der vorgeschriebenen Pausen haben die Lkw-Fahrer tatsächlich gearbeitet. Übermüdete Lkw-Fahrer stellen ein besonders hohes Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Die Aufdeckung und konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Manipulationsvorschriften haben daher für das BALM weiterhin besondere Priorität. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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