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CMR: e-Frachtbrief

Durch ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 20.8.2008 wird es Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitende Frachtverträge nach der CMR auch mit Hilfe elektronischer Kommunikation (mittels elektronischer Signaturen) rechtssicher abzuwickeln.

Inzwischen sind mehr als die Hälfte der CMR-Vertragsstaaten dem e-CMRZusatzprotokoll beigetreten. Deutschland hat dieses Zusatzprotokoll im September 2021 ratifiziert (Gesetz vom 27. September 2021, BGBl. II vom 1.10.2021, S. 1035); das Zusatzprotokoll ist für Deutschland am 5. April 2022 in Kraft getreten (BGBl. II vom 12.4.2022, S. 231).

Um die Einführung des e-Frachtbriefs in Deutschland zu erleichtern, entwickelt das Verkehrsministerium im Rahmen des Projekts »Silicon Economy« gemeinsam mit dem Fraunhofer IML Dortmund eine Open-Source-Anwendung, die die volldigitalisierte Logistikkette in den Mittelpunkt stellt. Zentrales Element ist dabei der elektronische Frachtbrief.

Das Besondere: Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von dem Open-Source-Projekt, da sie auf dessen Basis eigene Geschäftsmodelle entwickeln können, bei denen durch einen einheitlichen Standard Kompatibilität aber jederzeit gewährleistet ist. Gleichzeitig wird ein sogenannter e-freight-Folder entwickelt – eine digitale Mappe für den Lkw-Transport, in der neben dem e-Frachtbrief noch weitere wichtige Dokumente aufbewahrt werden sollen.

Mit der Veröffentlichung der ersten Open-Source- Komponenten aus dem Projekt »Silicon Economy « nimmt das Betriebssystem der Logistik für die Plattformökonomie der Zukunft Gestalt an. Seite dem 7.4.2022 können Unternehmen frei verfügbare Software und Hardware nutzen und auf ihre Bedürfnisse anpassen.

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