BALM: Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm)

Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2023, Nr. 315) ist in Kraft getreten und bezieht Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t in die Mautpflicht ein.

Mautpflichtige können die Maut über ein Mautgerät (On-Board-Unit, OBU) entrichten, die die Maut automatisch erhebt. OBUs werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) oder deren Vertriebspartnern jederzeit zur Verfügung gestellt. Mautpflichtige von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t tzGm, die sich bisher noch keine OBU beschafft haben, wird empfohlen, für neu mautpflichtig werdende Fahrzeuge eine OBU zur Mautentrichtung zu verwenden. Bis dahin muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichtet werden.

Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Eine Übergangszeit, in der neu mautpflichtige Fahrzeuge nicht kontrolliert werden, ist nicht vorgesehen.

Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

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