BAG: „De-minimis“ Förderperiode 2022

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 im Förderprogramm „De-minimis“ hat am 7. Januar 2022 begonnen und endet am 30. September 2022.

Informationen zum Verfahren sind auf der Internet- Seite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) veröffentlicht.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen

  • mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • als Eigentümer:in oder Halter:in von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Dezember 2021.

Was wird gefördert?

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
  • personenbezogene Maßnahme (z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals)
  • Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung nach dem Förderprogramm „De-minimis“ erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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