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TQ 1 bis TQ 6: Qualifizierungen für angehende Berufskraftfahrer

Das zertifizierte TQ-Konzept wird deutschlandweit von Bildungsträgern angeboten. Diese Maßnahmen der geförderten beruflichen Weiterbildung sollen gering qualifizierte Arbeitslose oder Beschäftigte schrittweise mit standardisierten Teilqualifikationen (TQ) zum Berufsabschluss führen. Zu Beginn des Projekts (2010/2011) wurden nur für fünf Berufe Teilqualifizierungen entwickelt – einer dieser Berufe ist der des Berufskraftfahrers (m/w/d).

Folgende Kompetenzen werden vermittelt:

TQ 1 – Güter befördern (Einstiegs-TQ für die Fahrtätigkeit im Güterverkehr)

Nach Absolvieren dieser TQ sind die Qualifizierten in der Lage, Güter zu befördern und dabei alle notwendigen vor- und nachbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Sie besitzen nach Abschluss der TQ folgende Berechtigungen:

  • Führerschein C/CE (inkl. Eignungsuntersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV und Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe nach § 19 FeV).
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. für Teilnehmer mit spezifischen Vorbedingungen nach § 5.
  • Die TQ inkludiert die Ausbildung (Stufe 1) an Flurförderzeugen nach BGG 925 (Gabelstaplerschein).
  • Ladungssicherungsschulung nach Vorgaben der Norm VDI 2700a.
  • Nachweis ADR-Basiskurs Stück- & Schüttgut (Klassen 2–6, 8, 9) gem. Kap. 8.2 ADR.

Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 2 und die TQ 4.

TQ 2 – Fahrzeuge vorbereiten, warten, kontrollieren und pflegen (Einstiegs-TQ für standortbezogene Arbeiten ohne Fahrtätigkeit)

Nach Absolvieren der TQ 2 sind die Qualifizierten in der Lage, Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände oder in einer betriebseigenen Werkstatt durchzuführen. Sie bereiten die Beladung vor und arbeiten im Bereich der Fahrzeugpflege und -wartung. Die TQ inkludiert die Ausbildung (Stufe 1) an Flurförderzeugen nach BGG 925 (Gabelstaplerschein).

Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 1 und TQ 3. Teilnehmer, die eine dieser TQ bereits absolviert haben bzw. die entsprechenden Kompetenzen nachweisen, können unmittelbar TQ 4 bzw. TQ 5 anschließen.

TQ 3 – Personen befördern (Einstiegs-TQ für die Fahrtätigkeit im Personenverkehr)

Nach Absolvieren der TQ 3 sind die Qualifizierten in der Lage, in der Personenbeförderung zu arbeiten. Sie befördern Personen sicher und vorschriftsgemäß, führen alle dazu notwendigen vor- und nachbereitenden Maßnahmen durch und reagieren während der Fahrt verantwortungsbewusst auf Störungen.

Sie besitzen nach Abschluss der TQ folgende Berechtigungen:

  • Führerschein D/DE (inkl. Eignungsuntersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV und Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe nach § 19 FeV).
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. für Teilnehmer mit spezifischen Vorbedingungen nach § 5.

Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 2 oder die TQ 5.

TQ 4 – Spezielle Güter transportieren

Nach Absolvieren der TQ 4 können die Qualifizierten spezielle Güter wie Lebensmittel, Gefahrgüter oder Abfall gemäß aller Standards und Vorschriften transportieren.

Sie besitzen nach Abschluss folgende Berechtigungen:

  • ADR-Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks
  • Hygieneschulung entsprechend § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Voraussetzung ist die abgeschlossene TQ 1 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen.

Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 6 oder TQ 2.

TQ 5 – Kraftomnibusse im Linienverkehr führen

Nach Absolvieren der TQ 5 können Qualifizierte im Linienverkehr eingesetzt werden.

Sie befördern Fahrgäste, bereiten die Fahrzeuge für die Abfahrt vor und reagieren verantwortungsbewusst auf Störungen im Betriebsablauf.

Voraussetzung ist die abgeschlossene TQ 3 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen.

Anschlussmöglichkeiten bestehen mit der TQ 6 oder TQ 2.

TQ 6 – Transportdienstleistungen planen und organisieren

Nach Absolvieren der TQ 6 sind die Qualifizierten in der Lage, Touren zu planen, dabei personelle und materielle Ressourcen zu berücksichtigen und beförderungsbezogene Kostenrechnungen durchzuführen.

Voraussetzung ist die Absolvierung beider TQ im Bereich Güterverkehr (TQ 1 und TQ 4) oder Personenverkehr (TQ 3 und TQ 5) oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen.

Vorbereitung auf die Externenprüfung

Die einzelnen TQ decken spezifische betriebliche Arbeitsplätze und Einsatzbereiche ab.

Alle TQ zusammengenommen bilden die Inhalte des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer (m/w/d) ab. Auch die berufsschulischen Ausbildungsinhalte des Rahmenlehrplans sind abgedeckt.

Daher kann das Absolvieren aller Teilqualifikationen als Vorbereitung auf die Externenprüfung gesehen werden.

Der Leitfaden „Schritt für Schritt zum/zur Berufskraftfahrer/in“ dient auf 94 Seiten als ausführliche Handreichung für Bildungseinrichtungen, Arbeitsagenturen und Jobcenter. Dieser Leitfaden ist entstanden im Rahmen des Projekts „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose“. Das Projekt wurde beauftragt und finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit.

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