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Tipps der GTÜ: Richtiges Verhalten am Unfallort

Rund 2,5 Millionen – so viele Verkehrsunfälle hat die Polizei im Jahr 2024 in Deutschland erfasst. Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Unfall beteiligt zu sein oder als erster an einem Unfallort einzutreffen. Daher ist es wichtig zu wissen, was dort im Ernstfall zu tun ist. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt Tipps dazu.

1. Warnblinkanlage:

Ob als Unfallbeteiligter oder potenzieller Helfer: Sofern möglich, sollte umgehend die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um weitere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf Gefahren aufmerksam zu machen. Wer auf einen Unfall zurollt, sollte den rückwärtigen Verkehr im Auge behalten und sein Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen. Ein Anhalten auf der Fahrbahn kann Auffahrunfälle provozieren.

2. Warnweste:

Beim Aussteigen sollten Helfer die Warnweste anziehen. Ist diese griffbereit verstaut? Zwar nicht vorgeschrieben, aber idealerweise tragen sämtliche Personen am Unfallort Warnwesten. Gesetzlich geregelt ist, dass in jedem Auto, Bus und Lkw mindestens eine Warnweste an Bord sein muss (§ 53a StVZO).

3. Warndreieck:

Das Warndreieck macht andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf eine Gefahrenstelle aufmerksam. Es sollte in ausreichendem Abstand vor der Unfallstelle aufgestellt werden, damit es seine Funktion erfüllen kann. In der Stadt sind 50 Meter Abstand angemessen, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn sogar 150 bis 200 Meter. Als Orientierung dienen Leitpfosten, die auf Landstraßen meist alle 50 Meter stehen. Sofern möglich, sollte dieser Fußweg geschützt hinter einer Leitplanke oder abseits der Fahrbahn zurückgelegt werden. Das Warndreieck so vor sich halten, dass die roten Reflexflächen in Richtung Verkehr zeigen.

4. Überblick:

Bei einem Unfall ist es entscheidend, nicht in Panik zu verfallen. Am besten verschafft man sich zunächst einen Überblick. Besteht eine unmittelbare Gefahr? Deutet Rauchentwicklung auf ein drohendes Feuer hin? Benötigen Verletzte unverzüglich Erste Hilfe, bis professionelle Kräfte eintreffen? Sind sie ansprechbar, reagieren sie auf Fragen, oder wirken sie bewusstlos? Müssen sie aus einem Auto oder von der Fahrbahn geborgen werden?

5. Notruf:

Unverzüglich sollte der Rettungsdienst unter der europaweit gültigen Rufnummer 112 gerufen werden. Nach der eigenen Namensnennung sind konkrete Angaben zum Unfallhergang für die Helfer essenziell: die mutmaßliche Anzahl der Verletzten, erkennbare Verletzungen und der Ort des Geschehens. Gibt es Ortsnamen, Straßennamen, Kilometerangaben oder markante Punkte? Moderne Handys übermitteln der Rettungszentrale automatisch den aktuellen Standort. Unbedingt auch Fragen der Rettungsdienste abwarten, damit diese alles Wichtige erfahren. Je präziser alle Angaben erfolgen, desto zielsicherer kann die Versorgung anlaufen.

6. Warten:

Bis professionelle Hilfe eintrifft, sollten Ersthelfer nach dem Absichern der Unfallstelle vor Ort bleiben. Zu tun gibt es häufig genug: Angebracht sind mitunter beruhigende Worte für Verletzte oder unter Schock stehende Unfallopfer. Oder müssen andere Verkehrsteilnehmer mit Handzeichen gewarnt werden? Dabei ist es immer wichtig, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Ist die Polizei eingetroffen, sollten eigene Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer bereitgehalten werden. Häufig stellen sich später Fragen nach dem Unfallhergang. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, können präzise Zeugenaussagen von entscheidender Bedeutung für die Urteilsfindung sein.

Ob eine Gefahrensituation auftritt oder nicht: Eine gedankliche Vorbereitung darauf schadet nicht. Umgekehrt schmerzt es, wenn im Nachhinein deutlich wird, dass manches hätte besser ablaufen können.

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