- Anzeige -
Anzeige: Ford Trucks

Gefahrgut: Anbringungsvorschriften für orangefarbene Tafeln

Der Themenbereich, wann und an welchen Stellen orangefarbene Tafeln anzubringen sind, ist nicht Gegenstand dieses Artikels. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf den Anforderungen an Material, Ausführung und Anbringung der Tafeln. Ergänzend werden auch die entsprechenden Vorgaben für Großzettel (Placards) und weitere Kennzeichen erläutert. Der Artikel richtet sich an alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, beispielsweise Fahrpersonal, Verlader und Befüller. Ebenso angesprochen sind Beschäftigte in Werkstätten, die etwa orangefarbene Tafeln beschaffen oder an Fahrzeugen anbringen. Weitere Details sind dem Kapitel 5.3 ADR zu entnehmen.

Beschreibung der orangefarbenen Tafeln für Fahrzeuge

  • Rückstrahlende Eigenschaft
  • Grundlinie von 40 cm und Höhe von 30 cm = Breitformat
  • Schwarzer Außenrand mit 1,5 cm Breite
  • Waagerechte schwarze Mittellinie mit 1,5 cm Strichbreite (bei neutralen Tafeln nicht vorgeschrieben aber möglich)
  • Der Werkstoff muss witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung gewährleisten.
  • Die Tafeln dürfen sich bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen und müssen unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs befestigt bleiben.
  • Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen dieser orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen auf mindestens 30 cm Grundlinie, 12 cm für die Höhe und 1 cm für den schwarzen Rand verringert werden. In diesem Fall dürfen die Tafeln unterschiedliche Abmessungen innerhalb der festgelegten Bandbreite haben.
  • Beispiel: Kleintransporter VW Caddy = kleine Tafel vorne / große Tafel hinten
  • Wenn die orangefarbenen Tafeln klappbar angebracht werden, müssen diese so ausgelegt und gesichert sein,dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stöße und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist.
  • Die angegebenen Abmessungen dürfen eine Toleranz von +/– 10 % aufweisen.

Varianten von orangefarbenen Tafeln ohne Zahlen/Buchstaben z.B. für die Beförderung von Versandstücken.

Besonderheit: Die verkleinerte Tafel oben links hat zulässige Abmessungen, welche zwischen den sonst üblichen Abmessungen von 40 cm x 30 cm bzw. 30 cm x 12 cm liegen.

Zusätzliche Vorgaben für orangefarbene Tafeln mit Nummern/Buchstaben (z.B. Beförderungen in Tanks oder loser Schüttung)

  • Die Ziffern und Buchstaben (obere Hälfte: Kennzeichnung der Gefahr; untere Hälfte: UN-Nummer) sind schwarz und müssen eine Höhe von 10 cm sowie eine Strichbreite von 1,5 cm (+/– 10 %) aufweisen.
  • Waagerechte schwarze Linie mit einer Strichbreite von 1,5 cm (+/– 10 %) in der Mitte der Tafeln
  • Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer müssen unauslöschbar und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch lesbar sein.
  • Auswechselbare Ziffern und Buchstaben müssen während der Beförderung und unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs an der vorgeschriebenen Stelle verbleiben.

Beispiele von orangefarbenen Tafeln mit Zahlen/Buchstaben z.B. für die Beförderung von gefährlichen Gütern in loser Schüttung oder Tanks

Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln – Anbringungsdetails

  • Deutlich sichtbar angebracht (z.B. kann ein am Fahrzeugheck mitgeführter Mitnahmestapler die Sichtbarkeit beeinträchtigen)
  • Senkrechte Anbringung zur Längsachse von Fahrzeugen (z.B. keine Anbringung auf schrägen Motorhauben)
  • Als dauerhafte Anbringung der Tafeln sind z.B. Schrauben, Nieten und Drehknebel anzusehen. Eine Befestigung der Tafeln mit dünnem Draht, Seil, Kabelbinder, Magnet, Klebe­band oder ähnlichem gilt nicht als ausreichend.
  • Aufgrund der Anforderungen an die Befestigung bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung stellen einige Fahrzeughersteller für bestimmte Fahrzeugmodelle besondere Vorgaben oder Befestigungslösungen zur Verfügung.
  • Für Beförderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund-Länder-Fachausschuss (BLFA) folgende Aussage getroffen: Die Anbringung der orangefarbenen Tafeln z.B. mit Schrauben an fest verbauten Kunststoffteilen wie Stoßstangen der Fahrzeuge ist ausreichend (hierzu wurden Brandversuche durchgeführt).
  • Bei Containern, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden, und bei Tankcontainern, MEGC und ortsbeweglichen Tanks dürfen die vorgeschriebenen Tafeln durch eine Selbstklebefolie, einen Farbanstrich oder jedes andere gleichwertige Verfahren ersetzt werden. Die Vorschriften betreffend der Feuerfestigkeit brauchen hier nicht erfüllt werden.
  • Orangefarbene Tafeln, die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder verdeckt sein. Wenn die Tafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein.

Verschiedene Möglichkeiten orangefarbene Tafeln zu entfernen oder zu verdecken, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Vorgaben für Großzettel (Placards)

  • Sie müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Qua­drats (Raute) haben und eine Mindestabmessung von 25 x 25 cm erfüllen. Weitere Details siehe 5.3.1.7 ADR.
  • Es sind keine Vorgaben wie reflektierende Wirkung oder Befestigungsmöglichkeiten bzw. Feuereinwirkung zu erfüllen. So können auch Klebe- oder Magnetfolien zum Einsatz kommen. Sie müssen aber den Witte­rungseinflüssen/Fahrtwind standhalten.
  • Es sind bestimmte Farben, Symbole und Nummern einzuhalten.
  • Bei Klasse 1 (explosiv) und Klasse 7 (radioaktiv) sind zusätzliche Angaben erforderlich.
  • Es dürfen freiwillige Textangaben unter dem Symbol (Ausnahme Klasse 7) über die Art der Gefahr vorhanden sein.
  • Wenn mehr als ein Großzettel vorgeschrieben sein sollte, müssen diese nahe beieinander angebracht werden und dürfen sich nicht überlappen.
  • Großzettel müssen auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht werden oder müssen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende äußere Begrenzungslinie aufweisen.
  • Großzettel (Placards), die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder abgedeckt sein.
  • Wenn die Großzettel (Placards) auf Klapptafeln angebracht werden, müssen diese so ausgelegt und gesichert sein, dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stöße und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist.

Vorgaben für Kennzeichen

  • Faustregel: Es gelten die gleichen Bedingungen für die Befestigung bzw. Entfernung wie bei Groß­zetteln.
  • Sie müssen den textlichen und bildlichen Vorgaben sowie den vorgegebenen Abmessungen aus dem ADR entsprechen.

Beispiele für Kennzeichen

Fazit: Im Handel werden orangefarbene Tafeln, Großzettel (Placards) und weitere Kennzeichen in der Regel entsprechend den Vorgaben des ADR angeboten. Probleme können jedoch entstehen, wenn beispielsweise eine nicht reflektierende orange­farbene Tafel für den Schienenverkehr an einem Tank-Lkw verwendet oder eine neutrale orangefarbene Tafel falsch herum am Fahrzeug angebracht wird. Auch Befestigungsmängel, unzulässige Abmessungen oder eine fehlerhafte Darstellung von Symbolen zählen zu häufigen Mängeln in der Praxis und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

In der nächsten Ausgabe der BERUFSKRAFTFAHRER-Zei­tung wird auf geplante Änderungen im ADR 2027 eingegangen.

Jörg Bolenius

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

5 × vier =

- Anzeige -
Anzeige: LOMO Autohof

Aktuelle Beiträge

MAN Truck & Bus: TGX Truckers‘ Edition

Während des Truck Grand Prix am Nürburgring hat MAN Truck & Bus erstmals die neue MAN TGX Truckers‘ Edition präsentiert. Die Sonderedition basiert auf...

BG Verkehr und IVSS Sektion Transportwesen: Sichere, menschenwürdige Arbeitsbedingungen

Transport macht nicht an den Grenzen halt. Überlegungen zum Gesundheitsschutz dürfen dies auch nicht, deshalb hatten die BG Verkehr und die IVSS Sektion Transportwesen...

Scania: Batteriemodul unter dem Fahrerhaus und Megawatt-Ladesystem

Scania erweitert sein Angebot im Bereich der Elektromobilität um zwei Neuerungen: Ab sofort sind das neue unter dem Fahrerhaus angeordnete Batteriemodul sowie das Megawatt...

Internationaler ADAC Shell Truck-Grand-Prix: Saisonhöhepunkt auf dem Nürburgring

Der Internationale Shell ADAC Truck-Grand-Prix ist seit vier Jahrzehnten einer der Saisonhöhepunkte auf dem Nürburgring. Die Jubiläumsausgabe zum 40-jährigen Bestehen lockte 135.000 begeisterte Zuschauer...

Schmitz Cargobull: Neuheiten am Pavillon 33

Schmitz Cargobull wird während der IAA TRANSPORTATION 2026 die aktuellen Produkt- und Service-Highlights präsentieren. Erstmals wird dafür der neue Standort Pavillon 33 genutzt. Unter dem...

SCHEUERLE: Transport von Rotorblättern

Mit Rotorblattlängen von nahezu 90 Metern haben sich Transporte für Windenergie­anlagen zunehmend zu hochkomplexen Projekten entwickelt. Beim Windpark Bad Berleburg zeigt sich, wie anspruchsvoll...

Fliegl: Sattelkipper für die E-Mobilität

Ein besonders geringes Leergewicht, eine hohe Nutzlast sowie clevere Details machen den Fliegl-Dreiachs-Kippsattelauflieger mit Stahlmulde zu einem gefragten Baufahrzeug. Das Chassis wurde zudem für...