- Anzeige -

Ferienfahrverbot: BGL-Ausweichstreckenkarte

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bietet auch in diesem Jahr wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erstellt und ermöglicht Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind, einen schnellen Überblick, welche Strecken vom Ferienfahrverbot betroffen sind und welche Alternativrouten bestehen.

Denn auch in diesem Jahr gilt für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern, einschließlich damit verbundener Leerfahrten, nach der Ferienreiseverordnung in den Monaten Juli und August in Deutschland an allen Samstagen (ab 01.07.2025 bis einschließlich 31.08.2025) für Solo-Lkw über 7,5 t zGM, Lkw mit Anhängern sowie Sattelzügen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten.

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind:
• Allein fahrende Sattelzugmaschinen
• Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
• Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
• selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)

Kooperation mit der Autobahn GmbH

Wie üblich sind auf der Karte die Fahrverbote und geeignete Ausweichstrecken eingezeichnet. Die Veröffentlichung der Karte erfolgt in Kooperation mit der Autobahn GmbH des Bundes erfolgt. Die Einbindung in die Autobahn App ermöglicht einen schnellen Überblick auf mobilen Endgeräten und bietet eine bequeme und übersichtliche Handhabung. Zusätzlich steht die Karte auf der BGL-Website zum Download zur Verfügung.

Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 149) geändert worden ist.

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den (…) genannten Autobahnen und Bundesstraßen nicht geführt werden
(siehe §1 Ferienreiseverordnung):

auf bestimmten in der Ferienreiseverordnung genannten Strecken der Autobahnen
(Zeichen 330.1 der StVO) und der Bundesstraßen

• an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August eines Jahres

• jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Gesetzliche Ausnahmefälle (Auszug)

Das Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung gilt – neben den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 der Ferienreiseverordnung (insbesondere Heranziehung zu Transporten nach dem Bundesleistungs- oder Verkehrssicherstellungsgesetz) – nicht für folgende Verkehre (siehe § 3 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung):

• kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger,

• kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

• Beförderungen von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

• die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31),

• den dringlichen Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen,

• den Transport von lebenden Bienen,

• Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummern 2 bis 5 stehen.

Ausnahmegenehmigung nach § 4 Ferienreiseverordnung (Auszug)

Die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, können Ausnahmegenehmigungen erteilen. Der Ausnahmegenehmigungsbescheid ist mitzuführen und auf Verlangen (…) auszuhändigen.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

2 × zwei =

- Anzeige -
Anzeige: Fliegl Trailer

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Neuer Safety Truck

Auf Basis des batterieelektrischen Mercedes-Benz eActros 600 hat Mercedes-Benz Trucks den neuen Safety Truck vorgestellt. Der Notbremsassistent Active Brake Assist 6 ist beispielsweise ebenso...

E-Learning in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung steht vor einem wichtigen Entwicklungsschritt. Mit der Zustimmung des Bundesrates zu den Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sind nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden,...

Gefahrgut: Vorschriften für die Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR

In der Praxis wird der Titel für dieses Thema häufig dem Bereich Ladungssicherung zugeordnet. Doch sobald man sich mit Kapitel 1.10 ADR beschäftigt, wird...

Richtlinie VDI 2700: Änderungen im Blatt 3.2

Sperrstangen, Klemmbalken und Rungen sind aus der Welt der Hilfsmittel zur Ladungssicherung heutzutage nicht mehr wegzudenken. Daher hat der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) reagiert...

Kippsattelauflieger von Kempf, Meiller und Schmitz Cargobull: Die Drei von der Baustelle

Wenn neue Fahrzeuge angeschafft werden, gibt es meist mehrere Alternativen und die müssen vorher gründlich verglichen werden. Unser Spezialist für Baufahrzeuge, Günter Willwert, hat...

DAF Trucks: Elektroversionen von XG und XG+

DAF erweitert seine Baureihe von Elektrofahrzeugen mit der Einführung des XG und XG+ Electric. Die Fahrzeuge basieren auf demselben Konzept wie die Fahrzeuge XD...

MAN Truck & Bus: Serienreifer Wasserstoff-Lkw

Der Hochlauf alternativer Antriebe im Schwerlastverkehr nimmt weiter Fahrt auf. Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, war zu Besuch im...