- Anzeige -
Anzeige: Ford Trucks

BAG: Haftstrafen für Subventionsbetrug

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt die Ermittlungsbehörden aktiv beim Thema Subventionsbetrug. Im Zusammenhang mit Fördermitteln des Bundes im Programm „Weiterbildungen“ hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin sechs Angeklagte jeweils wegen gewerbs- und bandenmäßigem Subventionsbetrugs in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 1 Jahr sowie 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Mit Ausnahme der gegen einen Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ist die Vollstreckung der übrigen Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden. In fünf dieser Fälle ist das Urteil rechtskräftig und in einem Fall hat die Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt.

In einem abgetrennten Verfahren ist ein Angeklagter wegen Subventionsbetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, rechtskräftig verurteilt worden.

Auffälligkeiten bei Weiterbildungs-Schulungen

Das BAG meldete mehrere Hinweise zu Auffälligkeiten bei Schulungen mit Weiterbildungsträgern an die zuständigen Behörden. Diese führten zu intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamts Berlin im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei Schulungen von Weiterbildungsträgern, die im Förderprogramm „Weiterbildungen“ abgerechnet wurden, obwohl die Schulungen tatsächlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren.

6,1 Millionen Euro:
Unrechtmäßige Auszahlungen verhindert

Mit rund 170 Anträgen „Weiterbildung“ wurden so Fördergelder in Höhe von insgesamt mehr als 6,1 Millionen Euro beim Bundesamt beantragt. Vielfach konnten die unrechtmäßigen Auszahlungen seitens des Bundesamtes durch die enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verhindert werden.

1,2 Millionen Euro:
Rückforderung und Rückführung

Bereits ausgezahlte Fördergelder in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurden zurückgefordert und wieder in die Bundeskasse zurückgeführt.

Schon Verdacht auf Subventionsbetrug wird gemeldet

Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 Strafgesetzbuch setzt keinen Schaden voraus. Er ist bereits dann erfüllt, wenn Antragstellende gegenüber der bewilligenden Stelle über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben machen, die für sie oder einen anderen vorteilhaft sind.

Das Bundesamt für Güterverkehr ist gesetzlich verpflichtet, bereits den Verdacht auf Subventionsbetrug den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten. Zusätzlich zur Rückzahlung der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen werden Antragstellende bei einer rechtskräftigen Verurteilung für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

12 − zwei =

- Anzeige -
Anzeige: SpanSet

Aktuelle Beiträge

Scania: Präsentation der Antriebskonzepte

Nachdem Scania im vergangenen Jahr eine spektakuläre Fahrveranstaltung auf der Großglockner-Hochalpenstraße durchgeführt hat, gab es im September dieses Jahres für Kunden und Journalisten wieder...

DAF-Trucks: Emissionsfrei in die Zukunft

Noch in diesem Jahr wird DAF neue, batterieelektrische Modelle auf den Markt bringen. Der XD Electric und XF Electric werden als 4x2 Sattelzugmaschinen und...

Ford Trucks: F-MAX GEN 2.0 und F-LINE E

Ford Trucks International hat während der Solutrans 2025 in Lyon gemeinsam mit Ford Pro aktuelle Fahrzeuge, Services und neue Technologien vorgestellt. Im Mittelpunkt standen...

DAF Trucks: DAF – der ideale Lkw für Fahrschulen

Ungefähr 200.000 Fahrerlaubnisse werden jährlich für die Lkw-Klassen C1, C1E, C und CE neu ausgegeben. Für viele Absolventen bedeutet das den Einstieg in die...

Mercedes-Benz Trucks/Daimler Buses: Initiative „Deutschland blickt’s“

Im Mittelpunkt der Initiative „Deutschland blickt’s“, die 2026 startet, stehen unter anderem die neuen Herausforderungen beim Thema Verkehrssicherheit, die durch die zunehmende Elektrifizierung des...

NUFAM 2025: Treffpunkt der Nutzfahrzeugbranche

Bereits zum neunten Mal war die Messe Karlsruhe mit der NUFAM Treffpunkt der europäischen Nutzfahrzeugbranche. 430 Aussteller zeigten vom 25. bis 28. September die...

Fahrpersonalrecht: Die Notstandsklausel – Teil 1

1. Einleitung Bei Überprüfungen der Einhaltung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften kommt es nicht selten zur Ausweisung von Verstößen. Dabei werden beispielsweise Überschreitungen der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit,...