- Anzeige -
Anzeige: Rijcenter Gons
- Anzeige -
Anzeige: SONAX

BAG: Haftstrafen für Subventionsbetrug

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt die Ermittlungsbehörden aktiv beim Thema Subventionsbetrug. Im Zusammenhang mit Fördermitteln des Bundes im Programm „Weiterbildungen“ hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin sechs Angeklagte jeweils wegen gewerbs- und bandenmäßigem Subventionsbetrugs in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 1 Jahr sowie 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Mit Ausnahme der gegen einen Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ist die Vollstreckung der übrigen Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden. In fünf dieser Fälle ist das Urteil rechtskräftig und in einem Fall hat die Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt.

In einem abgetrennten Verfahren ist ein Angeklagter wegen Subventionsbetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, rechtskräftig verurteilt worden.

Auffälligkeiten bei Weiterbildungs-Schulungen

Das BAG meldete mehrere Hinweise zu Auffälligkeiten bei Schulungen mit Weiterbildungsträgern an die zuständigen Behörden. Diese führten zu intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamts Berlin im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei Schulungen von Weiterbildungsträgern, die im Förderprogramm „Weiterbildungen“ abgerechnet wurden, obwohl die Schulungen tatsächlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren.

6,1 Millionen Euro:
Unrechtmäßige Auszahlungen verhindert

Mit rund 170 Anträgen „Weiterbildung“ wurden so Fördergelder in Höhe von insgesamt mehr als 6,1 Millionen Euro beim Bundesamt beantragt. Vielfach konnten die unrechtmäßigen Auszahlungen seitens des Bundesamtes durch die enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verhindert werden.

1,2 Millionen Euro:
Rückforderung und Rückführung

Bereits ausgezahlte Fördergelder in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurden zurückgefordert und wieder in die Bundeskasse zurückgeführt.

Schon Verdacht auf Subventionsbetrug wird gemeldet

Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 Strafgesetzbuch setzt keinen Schaden voraus. Er ist bereits dann erfüllt, wenn Antragstellende gegenüber der bewilligenden Stelle über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben machen, die für sie oder einen anderen vorteilhaft sind.

Das Bundesamt für Güterverkehr ist gesetzlich verpflichtet, bereits den Verdacht auf Subventionsbetrug den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten. Zusätzlich zur Rückzahlung der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen werden Antragstellende bei einer rechtskräftigen Verurteilung für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

zwei × vier =

- Anzeige -
Anzeige: F Trucks
Anzeige: Verkehrsakademie

Aktuelle Beiträge

SONAX: Durchblick in der Winterzeit

Der nächste Winter kommt bestimmt. Das bedeutet, kurze Tage mit Schmuddelwetter, Schnee, Eis und Regen für etliche Wochen. Um da immer den richtigen Durchblick...

NUFAM 2025: Treffpunkt der Nutzfahrzeugbranche

Vier Tage, vier Hallen, gut 430 Aussteller und ein brandneues Außengelände: Die Messe Karlsruhe wird vom 25. bis 28. September 2025 zum neunten Mal...

Gefahrgut: Neuerungen in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB)

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden vom Bundesministerium für Verkehr...

NUFAM 2025: Programm für Berufskraftfahrer

Die NUFAM ist eine besondere Nutzfahrzeugmesse. Sie ist für Fachbesucher und für Privatbesucher gleichermaßen konzipiert. Für Berufskraftfahrer und deren Familien gibt es wie immer...

Krone: mykrone.blue und neues Reifensortiment

Auf der NUFAM 2025 in Karlsruhe präsentiert Krone mit mykrone.blue sein neues digitales Ökosystem für das Flottenmanagement. Die Plattform bündelt erstmals sämtliche Services und...

Fliegl: Spezial-Tieflader

Beim Transport von Agrarmaschinen kommt es auf eine niedrige Fahrzeughöhe, ein geringes Leergewicht und auf eine hohe Nutzlast an. Fliegl hat einen Dreiachs-Sattelauflieger im...

TII SCHEUERLE: Schwerlasttransport für TransnetBW

Die von TII SCHEUERLE in Zusammenarbeit mit der Spedition Kübler entwickelte Seitenträgerbrücke STB 320 hat ihren erfolgreichen Ersteinsatz beim Transport eines 285 Tonnen schweren...