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BAG: De-minimis-Förderung für Reifen

Im Rahmen des Förderprogramms „Deminimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG – Güterkraftverkehrsgesetz) zum Zeitpunkt der Antragstellung als Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der BRD zum 01.12.2021. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.

Im Förderprogramm „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in folgenden Kategorien erhalten:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahme
  • Personenbezogene Maßnahme
  • Maßnahme zur Effizienzsteigerung

Wie wird gefördert?

Während der Antragsfrist vom 7. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 können bis zu fünf Anträge gestellt werden (ein Erstantrag und vier Folgeanträge).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung nach „De-minimis“ erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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