DIN EN 12640: Neue Norm für Zurrpunkte

Die europäische Norm DIN EN 12640 „Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung“, Stand Januar 2001, wurde überarbeitet und die neue Version trat zum Mai 2020 in Kraft. Sie enthält einige wichtige Änderungen, die hier nachfolgend erläutert werden.

Grundsätzliches

Die ersten gravierenden Änderungen finden sich gleich im Anwendungsbereich. Die alte DIN EN 12640 galt nur für Lkw und Anhänger mit Pritschenaufbauten und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Stückgutbeförderung eingesetzt werden. Ausgenommen waren Fahrzeuge, die ausschließlich für die Beförderung von Schüttgütern bestimmt waren sowie Fahrzeuge für die Beförderung spezieller Güter mit besonderen Anforderungen an die Ladungssicherung.

Die neue DIN EN 12640 hingegen gilt für Nutzfahrzeuge und intermodale Ladeeinheiten zur Güterbeförderung. Weiterhin ausgenommen bleiben Fahrzeuge (und intermodale Ladeeinheiten), die ausschließlich für die Beförderung von Schüttgütern bestimmt sind sowie Fahrzeuge (und intermodale Ladeeinheiten) für die Beförderung spezieller Güter mit besonderen Anforderungen an die Ladungssicherung. Ebenfalls ausgenommen sind Lieferwagen (Kastenwagen) nach ISO 27956.

Die Anforderungen der neuen Norm gelten für Nutzfahrzeuge und intermodale Ladeeinheiten (siehe oben), die nach ihrem Inkrafttreten, also nach Mai 2020 hergestellt wurden, und das unabhängig von ihrer zulässigen Fahrzeug-Gesamtmasse.

Was ist neu?

  • Die Norm regelt jetzt auch die Ausstattung intermodaler Ladeeinheiten (z. B. Wechselbehälter und kranbare Sattelanhänger) nicht aber ISO Frachtcontainer der Serie 1, mit Zurrpunkten.
  • Von der Norm erfasst werden jetzt auch Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 t.
  • Bei Fahrzeugen regelt die Norm jetzt nicht mehr nur Pritschenaufbauten, sondern sie betrifft auch andere Nutzfahrzeuge, wie zum Beispiel Kofferaufbauten mit oder ohne Kühlung.

Mehrpunkt-Zurrsysteme

Ein weiterer Bereich, der von der neuen Norm geregelt wird, sind die Mehrpunkt-Zurrsysteme, auch Zurrschienen genannt. Bei diesen Schienen handelt es sich um Zurrsysteme mit mehreren Befestigungspunkten und durchgehende Zurrsysteme, die sich im Außenrahmen und/ oder in den Seitenwänden bzw. im Boden und in der Decke des Aufbaus befinden können.

Mehrpunkt-Zurrsysteme müssen so ausgelegt sein, dass sie den vorgegebenen Zurrkräften auf einer Länge von einem Meter an drei Positionen gleichzeitig und in derselben Richtung standhalten (s. Foto links).

Festigkeit der Zurrpunkte

Die Belastbarkeit von Zurrpunkten (Mindestzurrkraft), die auch schon bisher durch die alte DIN EN 12640 geregelt waren, wurden unverändert übernommen. Neue Regelungen wurden nur in den Bereichen eingeführt, die bei der Überarbeitung der Norm neu aufgenommen wurden.

Jeder Zurrpunkt gemäß der DIN EN 12640 muss für eine Mindestzurrkraft gemäß der folgenden Tabelle ausgelegt werden:

Der Mindestzurrwinkel

Gemäß der alten Norm galt, dass der Zurrwinkel α, der zum Beispiel beim Niederzurren von der Ladefläche hoch zum Zurrmittel gemessen wird, mindestens 30° betragen musste.

Diese Vorgabe ist in der neuen DIN EN 12640 nicht mehr enthalten, vielmehr wird hier geregelt, dass der vertikale Zurrwinkel α zwischen 0° und 90° liegen darf. Diese Regelung betrifft die Einzel-Zurrpunkte und die Mehrpunkt-Zurrsysteme.

Fazit:

Die neue Zurrpunktenorm DIN EN 12640:2020-05 enthält viele neue Vorgaben, die jedoch in erster Linie die Fahrzeughersteller betreffen.

Für die Praxis der Ladungssicherung erscheint mir wichtig, dass es keinen Mindestzurrwinkel mehr gibt, ist es somit noch einfacher, die Ladung durch Kopfschlingen und Seitenschlingen zu sichern.

Das wurde bisher auch schon so gemacht – aber jetzt ist es erlaubt und das ist gut so.

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