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Vom Azubi zum Meister: Aufstiegsmöglichkeiten

Berufskraftfahrer/innen

Berufskraftfahrer/innen sind im Personenverkehr beispielsweise als Busfahrer/innen im Linienverkehr oder im Reiseverkehr tätig. Im Güterverkehr sind sie hauptsächlich mit dem Lkw unterwegs.

„Berufskraftfahrer/in“ ist ein anerkannter Ausbildungsberuf (duale Ausbildung im Güterverkehr und in der Personenbeförderung). Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre (Verkürzungen sind möglich); sie findet sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule (duale Ausbildung) statt.

Meister/in für Kraftverkehr

Meister/in für Kraftverkehr ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Meister/innen für Kraftverkehr planen, steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Unternehmen des Güterverkehrs. Sie gewährleisten z.B. die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks, bilden Auszubildende aus und leiten Mitarbeiter/innen an.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Berufskraftfahrer/in oder als Fachkraft im Fahrbetrieb, entsprechende Berufspraxis und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Alternativ kann man mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis und dem Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zur Meisterprüfung zugelassen werden.

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