- Anzeige -
Anzeige: IAA Transportation

BMDV: Verordnung für den Einsatz von Lang-Lkw

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 erlauben soll. Die erforderliche Ressortabstimmung ist abgeschlossen.

Ich habe mich innerhalb der Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Lang-Lkw Typ 1 auch nach 2023 weiter fahren kann. Der Lang-Lkw Typ 1 ermöglicht es, mehr Güter bei weniger Fahrten zu transportieren, das spart CO2 und entlastet unsere Straßen. Darauf dürfen wir auch in Zukunft nicht verzichten. Mit einer neuen Verordnung schaffen wir Planungssicherheit für die Logistiker.

Die befristete Zulassung wird nach der Ressortabstimmung kompromisshalber zunächst um drei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Unser langfristiges Ziel ist es, den Lang-Lkw 1 dauerhaft in Deutschland zu erlauben.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr

Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet.

Nachdem die Länder und Branchenverbände die Möglichkeit hatten, eine Stellungnahme abzugeben, soll die Verordnung nach Abschluss der Anhörung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Empfohlene Artikel

1 Kommentar

  1. Wenn die Umwelt geschont werden soll, muss die Längenbeschränkung für LKW zumindest auf Autobahnen komplett fallen! Es Schadet der Autobahn nicht wenn 2 Sattel-kfz hintereinander fahren. Dann kann es auch nicht schaden wenn ein Sattel einen zweiten Auflieger mit Dollyachse zieht, da weniger Gewicht unterwegs ist.

    Weniger Gewicht, nur eine Zugmaschine, weniger Abgase!

    Die Abgase wären im Fernverkehr sofort um einen Prozentsatz von 40 % gesenkt.
    Die Transportkapazität pro Fahrer wäre im Fernverkehr verdoppelt.

    Aber Umweltschutz ist nicht wichtig.

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

14 − 5 =

- Anzeige -
Anzeige: Ford-Trucks
Anzeige: Regupol

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Ausblick auf die IAA Transportation 2026

Mercedes‑Benz Trucks stellt zur IAA Transportation 2026 im September die nächsten Schritte rund um die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu alternativen Antrieben vor. Im Fokus...

VDA: Fahrerlebnis auf der IAA TRANSPORTATION

Die IAA TRANSPORTATION präsentiert auch 2026 ein breites Spektrum an Neuheiten im Bereich der Nutzfahrzeugtechnologie. Ein besonderes Highlight sind die Test Drives, die die...

Renault Trucks: Neuer Antriebsstrang für weniger Kraftstoffverbrauch

Mit der Einführung eines neuen DE13R Motors und einer neuen Generation des Optidriver-Getriebes entwickelt Renault Trucks den Antriebsstrang seiner Modellreihen T, T High, C...

MAN Truck & Bus: TGE feiert sein Zehnjähriges

MAN Truck & Bus feiert das zehnjährige Jubiläum seines Transporters MAN TGE. Seit der Weltpremiere im Jahr 2016 hat sich das Modell zu einer...

F-Trucks Deutschland: Ford F-MAX GEN 2.0 am Nürburgring

Wenn sich vom 10. bis 12. Juli 2026 die europäische Transport- und Logistikbranche am Nürburgring zum 39. Internationalen Shell ADAC Truck-Grand-Prix trifft, ist auch...

Mercedes-Benz Trucks: 30 Jahre Actros

Mercedes Benz Trucks blickt im Jubiläumsjahr „130 Years Trucks“ auf 30 Jahre Actros zurück. Seit 1996 etablierte das Modell über mehrere Generationen hinweg neue...

Ab 01.07.2026: Fahrtenschreiber- und Nachweispflicht bei Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Jeder kennt sie: Kleintransporter mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von maximal 3.500 kg, häufig aus osteuropäischen Ländern stammend, die auf deutschen und europäischen Autobahnen...