Um einen Lang-Lkw fahren zu dürfen, benötigen Berufskraftfahrer eine spezielle Unterweisung und sie müssen zusätzlich einige Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind auch innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen zu beachten.
In Deutschland wurde der Einsatz von Lang Lkw bis Ende 2016 in einem fünfjährigen Feldversuch getestet. Aufgrund der positiven Ergebnisse, welche im Rahmen der begleitenden Studie der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) ermittelt wurden, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Lang-Lkw Typ 2 bis 5 in den streckenbezogenen Regelbetrieb überführt.
Die BAST hat u.a. festgestellt, dass zwei Lang- Lkw drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw ersetzen. Daraus resultieren Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse von bis zu 25 Prozent. Für die Infrastruktur wurde kein erhöhter Erhaltungsaufwand festgestellt. Es gab auch keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Lang-Lkw bildet eine Ausnahme-Verordnung, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Gewichtsbeschränkungen bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-Lkw dürfen 40 Tonnen Gewicht bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr nicht überschreiten.
Das BMDV befürwortet einen grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund bilateraler Abkommen unter Beachtung der für Deutschland geltenden Rechtsanforderungen.
Seit 2017 können Lang Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren.
Mit der am 31. Januar 2025 in Kraft getretenen Dreizehnten Änderungsverordnung zum Lang- Lkw (LKWÜberlStVAusnV) hat das BMDV weitere von den Bundesländern gemeldete Strecken in das mit Lang-Lkw befahrbare Positivnetz aufgenommen.

Voraussetzungen für das Fahren von Lang-Lkw in Deutschland
Fahrer von Lang-Lkw müssen mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis C/CE sein und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Güterverkehr / Werkverkehr nachweisen.
Vor der ersten Fahrt muss der Fahrer eine mindestens zweistündige Einweisung zum Umgang mit dem Fahrzeug absolvieren. Besondere Fahreigenschaften wie Kurvenfahrten oder Rückwärtsfahren gehören dabei zu den Inhalten. Angeboten wird eine derartige Unterweisung beispielsweise vom BBZ in Nordhausen. In Bezug auf den Lang-Lkw werden bei Kontrollen immer der Nachweis der Geeignetheit des Fahrzeugführers (Bescheinigung), die Einträge in den Fahrzeugpapieren zum Lang-Lkw sowie die Einhaltung der Streckenvorgaben geprüft.

Vor Fahrtantritt müssen sich Fahrer von Lang-Lkw über Straßensperrungen und Umleitungen informieren. Ein Verlassen der Strecke ist nicht erlaubt. Bei Streckensperrungen dürfen Lang-Lkw nur nach der Weisung der Polizei die Strecke verlassen und ausweichen. Im Zweifelsfall muss die Fahrzeugkombination durch abkoppeln auf das „normale“ Maß verringert werden.
Weitere Besonderheiten: Lang-Lkw dürfen nicht überholen (Ausnahme: Fahrzeuge, die unter 25 km/h fahren). Außerdem darf die Ladung nicht nach hinten herausragen – § 22 Absatz 4 StVO gilt bei Lang-Lkw nicht.
Unbedingt zu beachten sind im Hinblick auf den Einsatz von Lang-Lkw auch die unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU.
Vor allem in den Niederlanden sind Lang-Lkw mit mehr als 3.000 Fahrzeugen sehr stark vertreten. Wer in den Niederlanden mit einem Lang-Lkw fahren möchte, muss jedoch ein niederländisches LZV-Fahrerzertifikat zum Führen von Lang-Lkw vorweisen können. Neben einer theoretischen und praktischen Ausbildung muss auch eine offizielle Prüfung beim niederländischen CBR erfolgreich abgelegt werden. Die entsprechende Schulung und Vorstellung zur Prüfung wird u.a. vom Rijcenter Gons (www.rijcenter.de) angeboten. Die Prüfung erfolgt dort sogar in der Sprache des Fahrers mit einem vereidigtem Dolmetscher.