- Anzeige -
Anzeige: SONAX
- Anzeige -
Anzeige: Ford Trucks

BMDV: Streckenkarte für Lang-Lkw

Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m können im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Dies bedeutet, dass Lang-Lkw nur auf den in einer Positivliste aufgeführten Strecken fahren dürfen.

Die Bundesländer und die Autobahn GmbH des Bundes prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage regelmäßig vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

Mit der am 31. Januar 2025 in Kraft getretenen Dreizehnten Änderungsverordnung zum Lang-Lkw (LKWÜberlStVAusnV) hat das BMDV weitere von den Bundesländern gemeldete Strecken in das mit Lang-Lkw befahrbare Positivnetz aufgenommen.

Bis Ende 2016 war der Einsatz von Lang-Lkw in einem fünfjährigen Feldversuch getestet worden, bei dem die Chancen und Risiken dieser neuen Nutzfahrzeugkonzepte untersucht wurden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Feldversuchs durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat das BMDV die Lang-Lkw Typen 2 bis 5 in den strecken bezogenen Regelbetrieb überführt.

Ergebnisse des Berichts der Bundesanstalt für Straßenwesen:

• Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
• Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 % und 25 %
• Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
• Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

Die rechtliche Grundlage für den Verkehr mit Lang-Lkw bildet eine Ausnahme-Verordnung, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird und neben den zugelassenen Strecken die wesentlichen Anforderungen an die Lang-Lkw enthält. Die Gewichtsbeschränkungen für Lkw bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-Lkw dürfen 40 Tonnen Gewicht bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr nicht überschreiten. Das BMDV befürwortet einen grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw auf der Grundlage bilateraler Abkommen und unter Beachtung der für Deutschland geltenden Rechtsanforderungen.

Zusatzregel für verlängerten Sattelauflieger

Der sogenannte verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern) darf befristet für weitere drei Jahre bis zum 31.12.2026 getestet werden.

Die Ausnahme-Verordnung:

• regelt die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge,
• legt klare Vorgaben fest: Gesamtmasse bis maximal 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr,
• verbietet den Transport unter anderem von flüssigen Ladungen in Großtanks mit Lang-Lkw,
• setzt voraus, dass die Fahrzeuge oder Ladungsträger im kombinierten Verkehr einsetzbar sind,
• beinhaltet die zulässigen, von den Ländern gemeldeten Strecken für Fahrzeuge bis zu 25,25 m Länge, das sogenannte Positivnetz.
• Die Fahrzeuge verkehren überwiegend auf dem Bundesfernstraßennetz.

Höchste Standards

Der Feldversuch Lang-Lkw wurde im Januar 2012 mit 21 Unternehmen gestartet und wissenschaftlich von der BASt begleitet. Rechtliche Grundlage ist eine Ausnahme-Verordnung, die ursprünglich vom 1. Januar 2012 bis zum 31.12.2016 befristet war. Am Feldversuch beteiligten sich am Ende 13 Bundesländer und 60 Unternehmen mit 161 Lang-Lkw.

Herkömmliche Lkw mit Anhänger dürfen eine Länge von bis zu 18,75 Metern haben. Lang-Lkw können eine Länge von bis zu 25,25 Metern haben. Das Gewicht herkömmlicher Lkw kann bis zu 40 Tonnen, bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr betragen. Für den Lang-Lkw gelten die gleichen Gewichtsgrenzen.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

11 + 1 =

- Anzeige -
Anzeige: SpanSet

Aktuelle Beiträge

Scania: Präsentation der Antriebskonzepte

Nachdem Scania im vergangenen Jahr eine spektakuläre Fahrveranstaltung auf der Großglockner-Hochalpenstraße durchgeführt hat, gab es im September dieses Jahres für Kunden und Journalisten wieder...

DAF-Trucks: Emissionsfrei in die Zukunft

Noch in diesem Jahr wird DAF neue, batterieelektrische Modelle auf den Markt bringen. Der XD Electric und XF Electric werden als 4x2 Sattelzugmaschinen und...

Ford Trucks: F-MAX GEN 2.0 und F-LINE E

Ford Trucks International hat während der Solutrans 2025 in Lyon gemeinsam mit Ford Pro aktuelle Fahrzeuge, Services und neue Technologien vorgestellt. Im Mittelpunkt standen...

DAF Trucks: DAF – der ideale Lkw für Fahrschulen

Ungefähr 200.000 Fahrerlaubnisse werden jährlich für die Lkw-Klassen C1, C1E, C und CE neu ausgegeben. Für viele Absolventen bedeutet das den Einstieg in die...

Mercedes-Benz Trucks/Daimler Buses: Initiative „Deutschland blickt’s“

Im Mittelpunkt der Initiative „Deutschland blickt’s“, die 2026 startet, stehen unter anderem die neuen Herausforderungen beim Thema Verkehrssicherheit, die durch die zunehmende Elektrifizierung des...

NUFAM 2025: Treffpunkt der Nutzfahrzeugbranche

Bereits zum neunten Mal war die Messe Karlsruhe mit der NUFAM Treffpunkt der europäischen Nutzfahrzeugbranche. 430 Aussteller zeigten vom 25. bis 28. September die...

Fahrpersonalrecht: Die Notstandsklausel – Teil 1

1. Einleitung Bei Überprüfungen der Einhaltung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften kommt es nicht selten zur Ausweisung von Verstößen. Dabei werden beispielsweise Überschreitungen der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit,...